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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 26 - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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§ 26 Besitzerpflichten nach Rücknahme
§ 26 wird in 4 Vorschriften zitiert
Hersteller und Vertreiber, die Abfälle aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 24 oder freiwillig zurücknehmen, unterliegen den Pflichten eines Besitzers von Abfällen nach den §§ 5 und 11.
Zitierungen von § 26 KrW-/AbfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrW-/AbfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 53 KrW-/AbfG Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
... im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder des Besitzers im Sinne des § 26 wahrnimmt, die ihm nach diesem Gesetz und nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen ... Anlage im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der Besitzer im Sinne des § 26 oder im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnis die nach Absatz 1 Satz 1 anzuzeigende ...
§ 54 KrW-/AbfG Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall (vom 01.02.2007)
... Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen sowie Besitzer im Sinne des § 26 haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... „§ 58 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" und die Wörter „§ 26 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 27 des ...
Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Artikel 14 AbfRÜbVefG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... geändert: 1. In Satz 2 werden die Angaben „§ 21 Abs. 1, §§ 26 und 54 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, § 1 Abs. 3 der ... § 1 Abs. 3 der Nachweisverordnung" durch die Angaben „§§ 21, 26 , 40 und 54 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" ersetzt. 2. ...
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