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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2012 aufgehoben
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§ 54 - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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§ 54 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
(1) Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen sowie Besitzer im Sinne des § 26 haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art oder die Größe der Anlagen wegen der
- 1.
- in den Anlagen anfallenden, verwerteten oder beseitigten Abfälle,
- 2.
- technischen Probleme der Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung oder
- 3.
- Eignung der Produkte oder Erzeugnisse, bei oder nach bestimmungsgemäßer Verwendung Probleme hinsichtlich der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder umweltverträglichen Beseitigung hervorzurufen,
(2) Die zuständige Behörde kann anordnen, daß Betreiber von Anlagen nach Absatz 1 Satz 1, für die die Bestellung eines Abfallbeauftragten nicht durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist, einen oder mehrere Abfallbeauftragte zu bestellen haben, soweit sich im Einzelfall die Notwendigkeit der Bestellung aus den in Absatz 1 Satz 1 genannten Gesichtspunkten ergibt.
(3) Ist nach § 53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Immissionsschutzbeauftragter oder nach § 21a des Wasserhaushaltsgesetzes ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen, so können diese auch die Aufgaben und Pflichten eines Abfallbeauftragten nach diesem Gesetz wahrnehmen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung G. v. 15. Juli 2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316 m.W.v. 1. Februar 2007
Frühere Fassungen von § 54 KrW-/AbfG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006 BGBl. I S. 1619 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 54 KrW-/AbfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrW-/AbfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 61 KrW-/AbfG Bußgeldvorschriften (vom 01.02.2007)
... 44 Satz 1 auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 45 Abs. 1 Satz 1, oder § 54 Abs. 2 zuwiderhandelt, 7. entgegen § 42 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 42 ... Warntafel nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise anbringt, 13. entgegen § 54 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Satz 2 einen Abfallbeauftragten nicht ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Deponieverordnung (DepV)Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Gewinnungsabfallverordnung (GewinnungsAbfV)Artikel 2 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900, 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 29 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Sonstige
Verordnung zur Vereinfachung des DeponierechtsV. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 54 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 59 des ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 54 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 59 ...
Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Artikel 1 AbfRÜbVefG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
... In § 13 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1, 2 und 4, § 36 Abs. 4, § 50 Abs. 2, § 54 Abs. 1 Satz 1 und § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 werden jeweils die Wörter „besonders ...
Artikel 14 AbfRÜbVefG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 1. In Satz 2 werden die Angaben „§ 21 Abs. 1, §§ 26 und 54 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, § 1 Abs. 3 der ... § 1 Abs. 3 der Nachweisverordnung" durch die Angaben „§§ 21, 26, 40 und 54 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" ersetzt. 2. Folgender ...
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