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§ 60 - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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§ 60 Anhörung beteiligter Kreise



Soweit Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, der für die Abfallwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden, der Gemeinden und Gemeindeverbände zu hören.

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Zitierungen von § 60 KrW-/AbfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrW-/AbfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KrW-/AbfG Begriffsbestimmungen (vom 01.02.2007)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Inertabfälle zu bestimmen.  ...
§ 6 KrW-/AbfG Stoffliche und energetische Verwertung
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für bestimmte Abfallarten aufgrund der ...
§ 7 KrW-/AbfG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 21.07.2006)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Pflichten ...
§ 8 KrW-/AbfG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung (vom 14.10.2011)
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für den Bereich der Landwirtschaft ...
§ 12 KrW-/AbfG Anforderungen an die Abfallbeseitigung (vom 21.07.2006)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der Pflichten nach ... (2) Die Bundesregierung erläßt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes und der aufgrund dieses ...
§ 23 KrW-/AbfG Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
... 22 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß 1.  ...
§ 24 KrW-/AbfG Rücknahme- und Rückgabepflichten
... 22 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß Hersteller oder ...
§ 25 KrW-/AbfG Freiwillige Rücknahme (vom 01.02.2007)
... die freiwillige Rücknahme von Abfällen nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) Zielfestlegungen treffen, die innerhalb einer angemessenen Frist zu erreichen sind. Sie ...
§ 32 KrW-/AbfG Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, wann die zuständige ...
§ 41 KrW-/AbfG Abfallbezeichnung, Gefährliche Abfälle (vom 01.02.2007)
... wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Bezeichnung von Abfällen sowie ...
§ 45 KrW-/AbfG Anforderungen an Nachweise und Register (vom 21.07.2006)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der sich aus den ...
§ 50 KrW-/AbfG Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte und in sonstigen Fällen (vom 18.08.2010)
... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, daß derjenige,  ...
§ 52 KrW-/AbfG Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften
... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ...
§ 54 KrW-/AbfG Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall (vom 01.02.2007)
... Naturschutz und Reaktorsicherheit bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anlagen nach Satz 1, deren Betreiber ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
V. v. 02.07.2008 BGBl. I S. 1139; zuletzt geändert durch Artikel 299 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
neugefasst B. v. 15.02.2012 BGBl. I S. 409; zuletzt geändert durch Artikel 298 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Sonstige
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Artikel 1 AbfRÜbVefG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
... wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Bezeichnung von Abfällen sowie ... (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der sich aus den ...