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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2012 aufgehoben
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Anhang III - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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Anhang III Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anhang III wird in 1 Vorschrift zitiert
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen möglicher Maßnahmen sowie des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung, jeweils bezogen auf Anlagen einer bestimmten Art, insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- 1.
- Einsatz abfallarmer Technologie,
- 2.
- Einsatz weniger gefährlicher Stoffe,
- 3.
- Förderung der Rückgewinnung und Wiederverwertung der bei den einzelnen Verfahren erzeugten und verwendeten Stoffe und gegebenenfalls der Abfälle,
- 4.
- vergleichbare Verfahren, Vorrichtungen und Betriebsmethoden, die mit Erfolg im Betrieb erprobt wurden,
- 5.
- Fortschritte in der Technologie und in den wissenschaftlichen Erkenntnissen,
- 6.
- Art, Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emissionen,
- 7.
- Zeitpunkte der Inbetriebnahme der neuen oder der bestehenden Anlagen,
- 8.
- für die Einführung einer besseren verfügbaren Technik erforderliche Zeit,
- 9.
- Verbrauch an Rohstoffen und die Art der bei den einzelnen Verfahren verwendeten Rohstoffe (einschließlich Wasser) sowie Energieeffizienz,
- 10.
- Notwendigkeit, die Gesamtwirkung der Emissionen und die Gefahren für den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern,
- 11.
- Notwendigkeit, Unfällen vorzubeugen und deren Folgen für den Menschen und die Umwelt zu verringern,
- 12.
- Informationen, die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. EG Nr. L 257 S. 26) oder von internationalen Organisationen veröffentlicht werden.
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Zitierungen von Anhang III KrW-/AbfG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang III KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrW-/AbfG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 KrW-/AbfG Begriffsbestimmungen (vom 01.02.2007)
... erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in Anhang III aufgeführten Kriterien zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1044/a15080.htm