Änderung § 63a KrW-/AbfG vom 18.08.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 63a KrW-/AbfG, alle Änderungen durch Artikel 8 UmwDLRLUG am 18. August 2010 und Änderungshistorie des KrW-/AbfG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 63a KrW-/AbfG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.08.2010 geltenden Fassung
§ 63a KrW-/AbfG n.F. (neue Fassung)
in der am 18.08.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.05.2012) 
 

(Anzeige unveränderter Textabschnitte u. U. gekürzt - Klick für Vollansicht)

§ 63a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren


(Text alte Fassung)

Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.

(Text neue Fassung)

(1) Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.

(2) Zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Genehmigungen oder Erstattung von Anzeigen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes regeln.


(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.05.2012) 
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed