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§ 6 - Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)

V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2982 (Nr. 63)
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 7833-3-19 Tierschutz
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§ 6 Anforderungen an die Ausstattung



Zusätzlich zu den Anforderungen an die Auslegung, den Bau und die Ausrüstung von Schlachthöfen nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 hat der Betreiber eines Schlachthofes sicherzustellen, dass

1.
Schlachthöfe über Einrichtungen zum Entladen der Tiere von Transportmitteln verfügen, die ermöglichen, dass

a)
Tiere, die nicht in Behältnissen angeliefert werden, nur eine möglichst geringe, 20 Grad nicht übersteigende Neigung überwinden müssen,

b)
Tiere in Behältnissen in aufrechter Stellung entladen werden,

2.
der Boden im ganzen Aufenthaltsbereich der Tiere trittsicher ist,

3.
Treibgänge so angelegt sind, dass das selbstständige Vorwärtsgehen der Tiere gefördert wird,

4.
Treibgänge und Rampen mit einem Seitenschutz versehen sind, der so beschaffen ist, dass ihn die Tiere nicht überwinden, keine Gliedmaßen herausstrecken und sich nicht verletzen können und

5.
Treibgänge und Rampen eine Neigung von höchstens 20 Grad aufweisen, wobei die Neigung der Treibgänge zur Betäubungseinrichtung höchstens zehn Grad, für Rinder höchstens sieben Grad betragen darf.

 
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Zitierungen von § 6 TierSchlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TierSchlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 TierSchlV Ordnungswidrigkeiten
... § 5 Absatz 1 Satz 1 ein elektrisches Treibgerät anwendet, 2. entgegen § 6 Nummer 2 nicht sicherstellt, dass ein dort genannter Boden trittsicher ist, 3. entgegen ... 2 nicht sicherstellt, dass ein dort genannter Boden trittsicher ist, 3. entgegen § 6 Nummer 4 nicht sicherstellt, dass ein Treibgang oder eine Rampe mit einem dort genannten ...
§ 17 TierSchlV Übergangsbestimmungen
... Die Vorschriften der §§ 6 , 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 und des § 14 sind bis zum 8. Dezember 2019 auf Schlachthöfe ... soweit sie vor dem 1. Januar 2013 in Betrieb genommen worden sind, abweichend von den §§ 6 , 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 und § 14 bis zum 8. Dezember 2019 die §§ 6, 7 Absatz 1 und ...