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Änderung § 19 Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 24.12.2015
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§ 19 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 24.12.2015 geltenden Fassung | § 19 n.F. (neue Fassung) in der am 24.12.2015 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2356 |
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(Textabschnitt unverändert) § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
(Text alte Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 1. Januar 2016 außer Kraft. | (Text neue Fassung) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 1. Juli 2016 außer Kraft. |
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