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Artikel 1 - Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (60. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Januar 2013 KosmetikV § 6a, Anlage 1, Anlage 2
Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2012 (BGBl. I S. 1481) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 6a wird folgender Absatz 22 angefügt:„(22) Bis zum Ablauf des 31. August 2013 sind Anlage 2 Teil A Nummer 16 und 22 und Anlage 2 Teil C Nummer 10 und 50 in der am 14. Januar 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Anlage 1 Teil A Nummer 1373 und Anlage 2 Teil A Nummer 253 bis 278 sind ab dem 1. September 2013 anzuwenden."
- 2.
- Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1373 angefügt:
- „1373.
- N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze (CAS-Nr. 160219-76-1)".
- 3.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Teil A wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 12 werden in Spalte f die Wörter „im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22)" gestrichen.
- bb)
- Die Nummer 16 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | ||
Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen | |||
a | b | c | d | e | f |
„16 | 1-Naphthalenol 1-Naphthol CAS-Nr. 90-15-3 EG-Nr. 201-969-4 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat." |
- cc)
- Die Nummer 22 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | ||
Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen | |||
a | b | c | d | e | f |
„22 | 1,3-Benzoldiol Resorcinol CAS-Nr. 108-46-3 EG-Nr. 203-585-2 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln 1. allgemeine Verwen- dung 2. gewerb- liche Ver- wendung | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,25 % nicht überschreiten. | a) 1. Enthält Resorcin. Nach Anwen- dung die Haare gut spülen. Nicht zur Fär- bung von Wim- pern und Augen- brauen verwen- den. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung ge- kommen ist. Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht ha- ben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 2. Nur für gewerb- liche Verwen- dung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung ge- kommen ist. Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht ha- ben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarlotion und Shampoo | b) 0,5 % | b) Enthält Resor- cin." |
- dd)
- Folgende Nummern 253 bis 278 werden angefügt:
Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | ||
Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen | |||
a | b | c | d | e | f |
„253 | 2,2'-[(4- Aminophenyl)imino] bis(ethanol)sulfat N,N-bis(2-Hydroxy- ethyl)-p-Phenylene- diamine Sulfate CAS-Nr. 54381-16-7 EG-Nr. 259-134-5 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tä- towierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; | |
- wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
254 | 1,3-Benzoldiol, 4-chlor- 4-Chlororesorcinol CAS-Nr. 95-88-5 EG-Nr. 202-462-0 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
255 | 2,4,5,6-Tetraamino- pyrimidin-sulfat Tetraaminopyrimidine Sulfate CAS-Nr. 5392-28-9 EG-Nr. 226-393-0 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 3,4 % (be- rechnet als Sulfat) nicht überschreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht ha- ben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haar- färbemitteln | b) 3,4 % (be- rechnet als Sulfat) | ||||
256 | 3-(2-Hydroxyethyl)- p-phenylendiammo- nium-sulfat Hydroxyethyl-p- Phenylenediamine Sulfate CAS-Nr. 93841-25-9 EG-Nr. 298-995-1 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (be- rechnet als Sul- fat) nicht über- schreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
257 | 1H-Indol-5,6-diol Dihydroxyindole CAS-Nr. 3131-52-0 EG-Nr. 412-130-9 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. | |
zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | ||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 0,5 % | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. | |||
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Re- aktion verur- sacht hat. | |||||
258 | 5-Amino-4-chlor-2- methylphenolhydro- chlorid 5-Amino-4-Chloro-o- Cresol HCl CAS-Nr. 110102-85-7 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (be- rechnet als Hy- drochlorid) nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: | |
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
259 | 1H-Indol-6-ol 6-Hydroxyindole CAS-Nr. 2380-86-1 EG-Nr. 417-020-4 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. | |
Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt ha- ben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verur- sacht hat. | |||||
260 | 1H-Indol-2,3-dion Isatin CAS-Nr. 91-56-5 EG-Nr. 202-077-8 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,6 % | Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; | |
- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
261 | 2-Aminopyridin-3-ol 2-Amino-3-Hydroxy- pyridine CAS-Nr. 16867-03-1 EG-Nr. 240-886-8 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; | |
- wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
262 | 2-Methyl-1- naphthylacetat 1-Acetoxy-2- Methylnaphthalene CAS-Nr. 5697-02-9 EG-Nr. 454-690-7 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Me- thyl-1-Naphthol als auch 1-Ace- toxy-2-Methyl- naphthalene, sollte die Höchstkonzen- tration an 2-Methyl-1- Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.) | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt ha- ben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
263 | 1-Hydroxy-2-methyl- naphthalen 2-Methyl-1-Naphthol CAS-Nr. 7469-77-4 EG-Nr. 231-265-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Re- zeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Me- thyl-1-Naphthol als auch 1-Ace- toxy-2-Methyl- naphthalene, sollte die Höchstkonzen- tration an 2-Me- thyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschrei- ten.) | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ih- rer Haare eine Reaktion festge- stellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
264 | Dinatrium-5,7- dinitro-8-oxid-2- naphthalensulfonat Acid Yellow 1 CAS-Nr. 846-70-8 EG-Nr. 212-690-2 CI 10316 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. | |
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 0,2 % | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. | |||
Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||||
265 | 4-Nitro-1,2- phenylendiamin 4-Nitro-o- Phenylenediamine CAS-Nr. 99-56-9 EG-Nr. 202-766-3 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- | |
hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ih- rer Haare eine Reaktion festge- stellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
266 | 2-(4-Amino-3- nitroanilin)ethanol HC Red No. 7 CAS-Nr. 24905-87-1 EG-Nr. 246-521-9 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 % | - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festge- stellt haben; |
- wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
267 | 2-[bis(2-Hydroxy- ethyl)amino]- 5-nitrophenol HC Yellow No. 4 CAS-Nr. 59820-43-8 EG-Nr. 428-840-7 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,5 % | - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | |
268 | 2-[(2-Nitrophenyl) amino]ethanol HC Yellow No. 2 CAS-Nr. 4926-55-0 EG-Nr. 225-555-8 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,75 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zu- sammen mit nitrosieren- den Agenzien verwenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; | |
- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 1,0 % | ||||
269 | 4-[(2-Nitrophenyl) amino]phenol HC Orange No. 1 CAS-Nr. 54381-08-7 EG-Nr. 259-132-4 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 % | ||
270 | 2-Nitro-N1-phenyl- benzol-1,4-diamin HC Red No. 1 CAS-Nr. 2784-89-6 EG-Nr. 220-494-3 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 % | Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; | |
- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
271 | 1-Methoxy-3- (ß-aminoethyl) amino-4-nitrobenzol, Hydrochlorid HC Yellow No. 9 CAS-Nr. 86419-69-4 EG-Nr. 415-480-1 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,5 % (berechnet als Hydrochlorid) | - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | |
272 | 1-(4'-Amino- phenylazo)-2- methyl-4-(bis-2- hydroxyethyl)amino- benzol HC Yellow No. 7 CAS-Nr. 104226-21-3 EG-Nr. 146-420-6 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,25 % | ||
273 | N-(2-Hydroxyethyl)- 2-nitro-4- trifluormethylanilin HC Yellow No. 13 CAS-Nr. 10442-83-8 EG-Nr. 443-760-2 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 2,5 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zu- sammen mit nitrosieren- den Agenzien verwenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. | |
- In nitritfreien Behältern aufbewahren | Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | ||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 2,5 % | ||||
274 | Benzolaminium, 3-[(4,5-Dihydro-3- methyl-5-oxo-1- phenyl-1H-pyrazol- 4-yl)azo]- N,N,N-trimethyl, Chlorid Basic Yellow 57 CAS-Nr. 68391-31-1 EG-Nr. 269-943-5 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 2,0 % | ||
275 | Ethanol, 2,2'-[[4-[(4- Aminophenyl)azo] phenyl]imino]bis- Disperse Black 9 CAS-Nr. 20721-50-0 EG-Nr. 243-987-5 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,3 % (des Gemisches im Verhältnis 1:1 aus 2,2'-[4-(4- Aminophenylazo) phenylimino] diethanol und Lignosulfat) | ||
276 | 9,10-Anthracendion, 1,4-bis [(2,3-Dihy- droxypropyl)amino]- HC Blue No. 14 CAS-Nr. 99788-75-7 EG-Nr. 421-470-7 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,3 % | - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | |
277 | 2-(4-Methyl-2- nitroanilin)ethanol Hydroxyethyl-2- Nitro-p-Toluidine CAS-Nr. 100418-33-5 EG-Nr. 408-090-7 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; | |
- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 1,0 % | ||||
278 | 1-Amino-2-nitro-4- (2',3'-dihydroxypro- pyl)amino-5-chlor- benzol + 1,4-bis- (2',3'-Dihydroxypro- pyl)amino-2-nitro-5- chlorbenzol HC Red No. 10 + HC Red No. 11 CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; | |
- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Re- aktion verur- sacht hat. | |||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln". | b) 2,0 % |
- b)
- In Teil C werden die Nummern 10 und 50 aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 1 Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 60. KosmetikVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
60. KosmetikVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1054
Artikel 4 KosmetikVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Dezember 2012 (BGBl. 2013 I S. 2) geändert worden ist, außer ...
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