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Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (60. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2012 BGBl. 2013 I S. 2; Geltung ab 15.01.2013
|

Eingangsformel*)



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 4 Buchstabe a und b, Nummer 8 und des § 34 Satz 1 Nummer 2 und 7, jeweils in Verbindung mit § 70 Absatz 5, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

---

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU der Kommission vom 2. August 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 208 vom 3.8.2012, S. 8).


Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Januar 2013 KosmetikV § 6a, Anlage 1, Anlage 2

Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2012 (BGBl. I S. 1481) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 6a wird folgender Absatz 22 angefügt:

„(22) Bis zum Ablauf des 31. August 2013 sind Anlage 2 Teil A Nummer 16 und 22 und Anlage 2 Teil C Nummer 10 und 50 in der am 14. Januar 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Anlage 1 Teil A Nummer 1373 und Anlage 2 Teil A Nummer 253 bis 278 sind ab dem 1. September 2013 anzuwenden."

2.
Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1373 angefügt:

„1373.
N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze (CAS-Nr. 160219-76-1)".

3.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Teil A wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 12 werden in Spalte f die Wörter „im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22)" gestrichen.

bb)
Die Nummer 16 wird wie folgt gefasst:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
abcdef
„161-Naphthalenol
1-Naphthol
CAS-Nr. 90-15-3
EG-Nr. 201-969-4
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchstkon-
zentration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem
Etikett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat."


 
 
cc)
Die Nummer 22 wird wie folgt gefasst:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
abcdef
„221,3-Benzoldiol
Resorcinol
CAS-Nr. 108-46-3
EG-Nr. 203-585-2
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
1. allgemeine
Verwen-
dung
2. gewerb-
liche Ver-
wendung
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,25 % nicht
überschreiten.
a)
1. Enthält Resorcin.
Nach Anwen-
dung die Haare
gut spülen.
Nicht zur Fär-
bung von Wim-
pern und Augen-
brauen verwen-
den.
Sofort Augen
spülen, falls das
Erzeugnis mit
den Augen in
Berührung ge-
kommen ist.
Das Mischver-
hältnis muss
auf dem Etikett
angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2. Nur für gewerb-
liche Verwen-
dung.
Enthält Resorcin.
Sofort Augen
spülen, falls das
Erzeugnis mit
den Augen in
Berührung ge-
kommen ist.
Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarlotion
und Shampoo
b) 0,5 % b) Enthält Resor-
cin."


 
 
dd)
Folgende Nummern 253 bis 278 werden angefügt:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
abcdef
„2532,2'-[(4-
Aminophenyl)imino]
bis(ethanol)sulfat
N,N-bis(2-Hydroxy-
ethyl)-p-Phenylene-
diamine Sulfate
CAS-Nr. 54381-16-7
EG-Nr. 259-134-5
Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln
 Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchstkon-
zentration bei der
Anwendung am
Haar 2,5 %
(berechnet als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Tä-
towierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
     - wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2541,3-Benzoldiol,
4-chlor-
4-Chlororesorcinol
CAS-Nr. 95-88-5
EG-Nr. 202-462-0
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2552,4,5,6-Tetraamino-
pyrimidin-sulfat
Tetraaminopyrimidine
Sulfate
CAS-Nr. 5392-28-9
EG-Nr. 226-393-0
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
3,4 % (be-
rechnet als
Sulfat) nicht
überschreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht ha-
ben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben
Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
  b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haar-
färbemitteln
b) 3,4 % (be-
rechnet als
Sulfat)
  
2563-(2-Hydroxyethyl)-
p-phenylendiammo-
nium-sulfat
Hydroxyethyl-p-
Phenylenediamine
Sulfate
CAS-Nr. 93841-25-9
EG-Nr. 298-995-1
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % (be-
rechnet als Sul-
fat) nicht über-
schreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2571H-Indol-5,6-diol
Dihydroxyindole
CAS-Nr. 3131-52-0
EG-Nr. 412-130-9
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbe-
mitteln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
  zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
0,5 % nicht
überschreiten.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 0,5 % b)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
     Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon ein-
mal eine Re-
aktion verur-
sacht hat.
2585-Amino-4-chlor-2-
methylphenolhydro-
chlorid
5-Amino-4-Chloro-o-
Cresol HCl
CAS-Nr.
110102-85-7
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % (be-
rechnet als Hy-
drochlorid) nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
     Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2591H-Indol-6-ol
6-Hydroxyindole
CAS-Nr. 2380-86-1
EG-Nr. 417-020-4
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
     Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt ha-
ben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.
2601H-Indol-2,3-dion
Isatin
CAS-Nr. 91-56-5
EG-Nr. 202-077-8
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,6 %  
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
     - wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2612-Aminopyridin-3-ol
2-Amino-3-Hydroxy-
pyridine
CAS-Nr. 16867-03-1
EG-Nr. 240-886-8
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
     - wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2622-Methyl-1-
naphthylacetat
1-Acetoxy-2-
Methylnaphthalene
CAS-Nr. 5697-02-9
EG-Nr. 454-690-7
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
(Enthält die
Rezeptur eines
Haarfärbemittels
sowohl 2-Me-
thyl-1-Naphthol
als auch 1-Ace-
toxy-2-Methyl-
naphthalene,
sollte die
Höchstkonzen-
tration an
2-Methyl-1-
Naphthol am
Kopf 2,0 % nicht
überschreiten.)
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt ha-
ben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2631-Hydroxy-2-methyl-
naphthalen
2-Methyl-1-Naphthol
CAS-Nr. 7469-77-4
EG-Nr. 231-265-2
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % nicht
überschreiten.
(Enthält die Re-
zeptur eines
Haarfärbemittels
sowohl 2-Me-
thyl-1-Naphthol
als auch 1-Ace-
toxy-2-Methyl-
naphthalene,
sollte die
Höchstkonzen-
tration an 2-Me-
thyl-1-Naphthol
am Kopf 2,0 %
nicht überschrei-
ten.)
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben Ih-
rer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
264Dinatrium-5,7-
dinitro-8-oxid-2-
naphthalensulfonat
Acid Yellow 1
CAS-Nr. 846-70-8
EG-Nr. 212-690-2
CI 10316
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
   Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 0,2 % b)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
     Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
2654-Nitro-1,2-
phenylendiamin
4-Nitro-o-
Phenylenediamine
CAS-Nr. 99-56-9
EG-Nr. 202-766-3
Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln
 Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,5 % nicht
überschreiten.
Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das
Allergierisiko erhö-
     hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben Ih-
rer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2662-(4-Amino-3-
nitroanilin)ethanol
HC Red No. 7
CAS-Nr. 24905-87-1
EG-Nr. 246-521-9
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion festge-
stellt haben;
     - wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2672-[bis(2-Hydroxy-
ethyl)amino]-
5-nitrophenol
HC Yellow No. 4
CAS-Nr. 59820-43-8
EG-Nr. 428-840-7
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,5 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2682-[(2-Nitrophenyl)
amino]ethanol
HC Yellow No. 2
CAS-Nr. 4926-55-0
EG-Nr. 225-555-8
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
0,75 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosieren-
den Agenzien
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
   - wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 1,0 %  
2694-[(2-Nitrophenyl)
amino]phenol
HC Orange No. 1
CAS-Nr. 54381-08-7
EG-Nr. 259-132-4
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 %   
2702-Nitro-N1-phenyl-
benzol-1,4-diamin
HC Red No. 1
CAS-Nr. 2784-89-6
EG-Nr. 220-494-3
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
1,0 %  
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem Hen-
na" können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
     - wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine tem-
poräre Täto-
wierung mit
„schwarzem
Henna" bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.
2711-Methoxy-3-
(ß-aminoethyl)
amino-4-nitrobenzol,
Hydrochlorid
HC Yellow No. 9
CAS-Nr. 86419-69-4
EG-Nr. 415-480-1
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,5 % (berechnet
als Hydrochlorid)
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2721-(4'-Amino-
phenylazo)-2-
methyl-4-(bis-2-
hydroxyethyl)amino-
benzol
HC Yellow No. 7
CAS-Nr.
104226-21-3
EG-Nr. 146-420-6
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,25 %   
273N-(2-Hydroxyethyl)-
2-nitro-4-
trifluormethylanilin
HC Yellow No. 13
CAS-Nr. 10442-83-8
EG-Nr. 443-760-2
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
2,5 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosieren-
den Agenzien
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
  - In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 2,5 %  
274Benzolaminium,
3-[(4,5-Dihydro-3-
methyl-5-oxo-1-
phenyl-1H-pyrazol-
4-yl)azo]-
N,N,N-trimethyl,
Chlorid
Basic Yellow 57
CAS-Nr. 68391-31-1
EG-Nr. 269-943-5
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
2,0 %   
275Ethanol, 2,2'-[[4-[(4-
Aminophenyl)azo]
phenyl]imino]bis-
Disperse Black 9
CAS-Nr. 20721-50-0
EG-Nr. 243-987-5
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,3 % (des
Gemisches im
Verhältnis 1:1
aus 2,2'-[4-(4- Aminophenylazo)
phenylimino]
diethanol und
Lignosulfat)
  
2769,10-Anthracendion,
1,4-bis [(2,3-Dihy-
droxypropyl)amino]-
HC Blue No. 14
CAS-Nr. 99788-75-7
EG-Nr. 421-470-7
Haarfärbestoff in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln
0,3 % - Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
 
2772-(4-Methyl-2-
nitroanilin)ethanol
Hydroxyethyl-2-
Nitro-p-Toluidine
CAS-Nr. 100418-33-5
EG-Nr. 408-090-7
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
   - wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln
b) 1,0 %  
2781-Amino-2-nitro-4-
(2',3'-dihydroxypro-
pyl)amino-5-chlor-
benzol + 1,4-bis-
(2',3'-Dihydroxypro-
pyl)amino-2-nitro-5-
chlorbenzol
HC Red No. 10 +
HC Red No. 11
CAS-Nr. 95576-89-9
+ 95576-92-4
a) Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemit-
teln
 a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am Haar
1,0 % nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit ni-
trosierenden
Agenzien ver-
wenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren
a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2013 S. 2)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre Täto-
wierungen mit
„schwarzem
Henna" können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt ha-
ben;
   - wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit „schwar-
zem Henna"
bei Ihnen
schon ein-
mal eine Re-
aktion verur-
sacht hat.
b) Haarfärbestoff
in nichtoxida-
tiven Haarfär-
bemitteln".
b) 2,0 %  


 
b)
In Teil C werden die Nummern 10 und 50 aufgehoben.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Januar 2013.


Schlussformel



Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

In Vertretung Robert Kloos