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Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (60. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel*)
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 4 Buchstabe a und b, Nummer 8 und des § 34 Satz 1 Nummer 2 und 7, jeweils in Verbindung mit § 70 Absatz 5, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
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- *)
- Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU der Kommission vom 2. August 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 208 vom 3.8.2012, S. 8).
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Januar 2013 KosmetikV § 6a, Anlage 1, Anlage 2
Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2012 (BGBl. I S. 1481) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 6a wird folgender Absatz 22 angefügt:„(22) Bis zum Ablauf des 31. August 2013 sind Anlage 2 Teil A Nummer 16 und 22 und Anlage 2 Teil C Nummer 10 und 50 in der am 14. Januar 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Anlage 1 Teil A Nummer 1373 und Anlage 2 Teil A Nummer 253 bis 278 sind ab dem 1. September 2013 anzuwenden."
- 2.
- Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1373 angefügt:
- „1373.
- N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze (CAS-Nr. 160219-76-1)".
- 3.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Teil A wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 12 werden in Spalte f die Wörter „im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22)" gestrichen.
- bb)
- Die Nummer 16 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | ||
Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen | |||
a | b | c | d | e | f |
„16 | 1-Naphthalenol 1-Naphthol CAS-Nr. 90-15-3 EG-Nr. 201-969-4 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat." |
- cc)
- Die Nummer 22 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | ||
Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen | |||
a | b | c | d | e | f |
„22 | 1,3-Benzoldiol Resorcinol CAS-Nr. 108-46-3 EG-Nr. 203-585-2 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln 1. allgemeine Verwen- dung 2. gewerb- liche Ver- wendung | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,25 % nicht überschreiten. | a) 1. Enthält Resorcin. Nach Anwen- dung die Haare gut spülen. Nicht zur Fär- bung von Wim- pern und Augen- brauen verwen- den. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung ge- kommen ist. Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht ha- ben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 2. Nur für gewerb- liche Verwen- dung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung ge- kommen ist. Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht ha- ben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarlotion und Shampoo | b) 0,5 % | b) Enthält Resor- cin." |
- dd)
- Folgende Nummern 253 bis 278 werden angefügt:
Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | ||
Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen | |||
a | b | c | d | e | f |
„253 | 2,2'-[(4- Aminophenyl)imino] bis(ethanol)sulfat N,N-bis(2-Hydroxy- ethyl)-p-Phenylene- diamine Sulfate CAS-Nr. 54381-16-7 EG-Nr. 259-134-5 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tä- towierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; | |
- wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
254 | 1,3-Benzoldiol, 4-chlor- 4-Chlororesorcinol CAS-Nr. 95-88-5 EG-Nr. 202-462-0 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
255 | 2,4,5,6-Tetraamino- pyrimidin-sulfat Tetraaminopyrimidine Sulfate CAS-Nr. 5392-28-9 EG-Nr. 226-393-0 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 3,4 % (be- rechnet als Sulfat) nicht überschreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht ha- ben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haar- färbemitteln | b) 3,4 % (be- rechnet als Sulfat) | ||||
256 | 3-(2-Hydroxyethyl)- p-phenylendiammo- nium-sulfat Hydroxyethyl-p- Phenylenediamine Sulfate CAS-Nr. 93841-25-9 EG-Nr. 298-995-1 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (be- rechnet als Sul- fat) nicht über- schreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
257 | 1H-Indol-5,6-diol Dihydroxyindole CAS-Nr. 3131-52-0 EG-Nr. 412-130-9 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. | |
zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | ||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 0,5 % | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. | |||
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Re- aktion verur- sacht hat. | |||||
258 | 5-Amino-4-chlor-2- methylphenolhydro- chlorid 5-Amino-4-Chloro-o- Cresol HCl CAS-Nr. 110102-85-7 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (be- rechnet als Hy- drochlorid) nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: | |
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
259 | 1H-Indol-6-ol 6-Hydroxyindole CAS-Nr. 2380-86-1 EG-Nr. 417-020-4 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. | |
Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt ha- ben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verur- sacht hat. | |||||
260 | 1H-Indol-2,3-dion Isatin CAS-Nr. 91-56-5 EG-Nr. 202-077-8 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,6 % | Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; | |
- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
261 | 2-Aminopyridin-3-ol 2-Amino-3-Hydroxy- pyridine CAS-Nr. 16867-03-1 EG-Nr. 240-886-8 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; | |
- wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
262 | 2-Methyl-1- naphthylacetat 1-Acetoxy-2- Methylnaphthalene CAS-Nr. 5697-02-9 EG-Nr. 454-690-7 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Me- thyl-1-Naphthol als auch 1-Ace- toxy-2-Methyl- naphthalene, sollte die Höchstkonzen- tration an 2-Methyl-1- Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.) | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt ha- ben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
263 | 1-Hydroxy-2-methyl- naphthalen 2-Methyl-1-Naphthol CAS-Nr. 7469-77-4 EG-Nr. 231-265-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Re- zeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Me- thyl-1-Naphthol als auch 1-Ace- toxy-2-Methyl- naphthalene, sollte die Höchstkonzen- tration an 2-Me- thyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschrei- ten.) | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ih- rer Haare eine Reaktion festge- stellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |
264 | Dinatrium-5,7- dinitro-8-oxid-2- naphthalensulfonat Acid Yellow 1 CAS-Nr. 846-70-8 EG-Nr. 212-690-2 CI 10316 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. | |
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 0,2 % | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. | |||
Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||||
265 | 4-Nitro-1,2- phenylendiamin 4-Nitro-o- Phenylenediamine CAS-Nr. 99-56-9 EG-Nr. 202-766-3 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Allergierisiko erhö- | |
hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ih- rer Haare eine Reaktion festge- stellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
266 | 2-(4-Amino-3- nitroanilin)ethanol HC Red No. 7 CAS-Nr. 24905-87-1 EG-Nr. 246-521-9 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 % | - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festge- stellt haben; |
- wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
267 | 2-[bis(2-Hydroxy- ethyl)amino]- 5-nitrophenol HC Yellow No. 4 CAS-Nr. 59820-43-8 EG-Nr. 428-840-7 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,5 % | - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | |
268 | 2-[(2-Nitrophenyl) amino]ethanol HC Yellow No. 2 CAS-Nr. 4926-55-0 EG-Nr. 225-555-8 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,75 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zu- sammen mit nitrosieren- den Agenzien verwenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; | |
- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 1,0 % | ||||
269 | 4-[(2-Nitrophenyl) amino]phenol HC Orange No. 1 CAS-Nr. 54381-08-7 EG-Nr. 259-132-4 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 % | ||
270 | 2-Nitro-N1-phenyl- benzol-1,4-diamin HC Red No. 1 CAS-Nr. 2784-89-6 EG-Nr. 220-494-3 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 1,0 % | Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Hen- na" können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; | |
- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine tem- poräre Täto- wierung mit „schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. | |||||
271 | 1-Methoxy-3- (ß-aminoethyl) amino-4-nitrobenzol, Hydrochlorid HC Yellow No. 9 CAS-Nr. 86419-69-4 EG-Nr. 415-480-1 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,5 % (berechnet als Hydrochlorid) | - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | |
272 | 1-(4'-Amino- phenylazo)-2- methyl-4-(bis-2- hydroxyethyl)amino- benzol HC Yellow No. 7 CAS-Nr. 104226-21-3 EG-Nr. 146-420-6 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,25 % | ||
273 | N-(2-Hydroxyethyl)- 2-nitro-4- trifluormethylanilin HC Yellow No. 13 CAS-Nr. 10442-83-8 EG-Nr. 443-760-2 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 2,5 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zu- sammen mit nitrosieren- den Agenzien verwenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. | |
- In nitritfreien Behältern aufbewahren | Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | ||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 2,5 % | ||||
274 | Benzolaminium, 3-[(4,5-Dihydro-3- methyl-5-oxo-1- phenyl-1H-pyrazol- 4-yl)azo]- N,N,N-trimethyl, Chlorid Basic Yellow 57 CAS-Nr. 68391-31-1 EG-Nr. 269-943-5 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 2,0 % | ||
275 | Ethanol, 2,2'-[[4-[(4- Aminophenyl)azo] phenyl]imino]bis- Disperse Black 9 CAS-Nr. 20721-50-0 EG-Nr. 243-987-5 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,3 % (des Gemisches im Verhältnis 1:1 aus 2,2'-[4-(4- Aminophenylazo) phenylimino] diethanol und Lignosulfat) | ||
276 | 9,10-Anthracendion, 1,4-bis [(2,3-Dihy- droxypropyl)amino]- HC Blue No. 14 CAS-Nr. 99788-75-7 EG-Nr. 421-470-7 | Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 0,3 % | - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | |
277 | 2-(4-Methyl-2- nitroanilin)ethanol Hydroxyethyl-2- Nitro-p-Toluidine CAS-Nr. 100418-33-5 EG-Nr. 408-090-7 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; | |
- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | |||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln | b) 1,0 % | ||||
278 | 1-Amino-2-nitro-4- (2',3'-dihydroxypro- pyl)amino-5-chlor- benzol + 1,4-bis- (2',3'-Dihydroxypro- pyl)amino-2-nitro-5- chlorbenzol HC Red No. 10 + HC Red No. 11 CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4 | a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemit- teln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit ni- trosierenden Agenzien ver- wenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Täto- wierungen mit „schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt ha- ben; | |
- wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwar- zem Henna" bei Ihnen schon ein- mal eine Re- aktion verur- sacht hat. | |||||
b) Haarfärbestoff in nichtoxida- tiven Haarfär- bemitteln". | b) 2,0 % |
- b)
- In Teil C werden die Nummern 10 und 50 aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Januar 2013.
Schlussformel
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
In Vertretung Robert Kloos
In Vertretung Robert Kloos
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