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Zitierungen von § 20 FinDAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 FinDAG Überleitung/Übernahme von Beschäftigten (vom 09.12.2011)
... Soweit die Versorgungslast für die Beamten der Bundesanstalt nicht nach § 20 vom Bund zu tragen ist, sind bei der Bundesanstalt Pensionsrücklagen zu bilden. ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1046/v15119.htm