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Zitierungen von § 21 FinDAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 14 ZAGEG 2018 Folgeänderungen
... 1" und die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" durch die Wörter „ § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3" ersetzt. b) In Buchstabe b wird jeweils die Angabe „§ 4 Abs. ...
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