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Zitierungen von § 9 FinDAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 FinDAG Übergangsbestimmungen (vom 09.12.2011)
... einer Berufung in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis die Vorschriften des § 9 in der vor dem 9. Dezember 2011 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Weiterhin sind auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... 53 des Beamtenversorgungsgesetzes ist nicht anzuwenden" ersetzt. (86) In § 9 Abs. 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das ...
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... b) Absatz 4 wird aufgehoben. c) Absatz 5 wird Absatz 4. 5. § 9 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Mitglieder des Direktoriums werden in der Regel ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 8 EUFAAnpG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 9 Rechtsstellung der Mitglieder des ... wird die Angabe zu § 9 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 9 Rechtsstellung der Mitglieder des Direktoriums § 9a Beamte". ... eingefügt. 3. Dem bisherigen § 9 wird folgender neuer § 9 vorangestellt: „§ 9 Rechtsstellung der ... 3. Dem bisherigen § 9 wird folgender neuer § 9 vorangestellt: „§ 9 Rechtsstellung der Mitglieder des Direktoriums ... Dem bisherigen § 9 wird folgender neuer § 9 vorangestellt: „§ 9 Rechtsstellung der Mitglieder des Direktoriums (1) Die Mitglieder des Direktoriums ... Berufssoldaten oder Berufssoldatinnen entsprechend." 4. Der bisherige § 9 wird § 9a und wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird aufgehoben. ... einer Berufung in ein öffentlichrechtliches Amtsverhältnis die Vorschriften des § 9 in der vor dem 9. Dezember 2011 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Weiterhin sind auf diese die ...
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