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Zitierungen von § 16b FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16b FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FinDAG Umlage (vom 01.07.2021)
... die Abwicklungsanstalten sowie die Bilanzkontrollemittenten nach Maßgabe der §§ 16a bis 16s ...
§ 16c FinDAG Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Vorjahre (vom 01.01.2018)
... Nach Ermittlung und Verteilung der Kosten für das Umlagejahr nach Maßgabe des § 16b sind die zu berücksichtigenden Fehlbeträge, nicht eingegangenen Beträge und ...
§ 16e FinDAG Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (vom 30.12.2023)
... den Kosten besteht, die den Gruppen unmittelbar zuzurechnen sind. Im Übrigen sind § 16b Absatz 4 Satz 1 und 3 sowie § 16c entsprechend anzuwenden. (2) Umlagepflichtig für den ...
§ 16i FinDAG Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Wertpapierhandel (vom 03.01.2018)
... das zwischen den Kosten besteht, die den Gruppen unmittelbar zuzurechnen sind. § 16b Absatz 4 Satz 1 und 3 ist entsprechend anzuwenden. § 16c ist mit der Maßgabe entsprechend ...
§ 23 FinDAG Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung (vom 30.12.2023)
... Die §§ 16 bis 16k und 16m bis 16q in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf die ... 2017 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das ... die Umlageerhebung für das Umlagejahr 2021 anzuwenden. (13) Die §§ 16, 16b , 16e, 16f, 16g und 16j in der ab dem 26. Juni 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...
§ 24 FinDAG Übergangsbestimmungen zu Kosten, Haushalt und Umlageerhebung für den Aufgabenbereich Bilanzkontrolle (vom 01.07.2021)
... dem 31. Dezember 2021 anfallen, sind Kosten des Aufgabenbereiches Bilanzkontrolle im Sinne des § 16b in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung. Eine vorhandene Investitionsrücklage ... 31. Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...
 
Zitat in folgenden Normen

EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 11 EU-VSchDG Umlagen und Kostenerstattung; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 8 AIFM-StAnpG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... das Wort „Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften," gestrichen. 4. In § 16b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „, inländisches Investment- und ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... nach Maßgabe der §§ 16a bis 16s" ersetzt. 11. § 16b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... dem 31. Dezember 2021 anfallen, sind Kosten des Aufgabenbereiches Bilanzkontrolle im Sinne des § 16b in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung. Eine vorhandene Investitionsrücklage im Sinne ... bis zum 31. Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 15 Gesonderte Erstattung; Verordnungsermächtigung". b) In der Angabe zu § 16b wird das Wort „Aufsichtsbereichen" durch das Wort „Aufgabenbereichen" ... 16a bis 16q" durch die Angabe „§§ 16a bis 16r" ersetzt. 8. § 16b wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... 31. Dezember 2017 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen nach ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 4 KrZwMGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... auch mehrfach Vorschüsse oder Sicherheitsleistungen verlangt werden." 3. In § 16b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird das Wort „Wertpapierdienstleistungs-" durch das Wort ... die Umlageerhebung für das Umlagejahr 2021 anzuwenden. (13) Die §§ 16, 16b , 16e, 16f, 16g und 16j in der ab dem 26. Juni 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...