interne Verweise§ 16 FinDAG Umlage (vom 01.07.2021) ... die Abwicklungsanstalten sowie die Bilanzkontrollemittenten nach Maßgabe der §§ 16a bis 16s ...
§ 23 FinDAG Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung (vom 01.07.2024) ... Die §§ 16 bis 16k und 16m bis 16q in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf die ... von Daten aus dem Jahr 2011. 4. Auf die Bemessung der Vorauszahlungsbeträge ist § 16j Absatz 2 und 4 nicht anzuwenden. 5. Soweit bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ... Euro anzusetzen; der Vorauszahlungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Mindestumlagebetrag nach § 16j Absatz 6 . (3) Die §§ 16e und 16f sind ab dem 22. Juli 2013 mit folgenden ... 2017 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das ... § 16e Absatz 1 und 3, § 16f Absatz 1, § 16g Absatz 1, § 16i Absatz 1 und 2, § 16j Absatz 5 bis 7 sind erstmals auf das Umlagejahr 2018 anzuwenden. (11) § 16e Absatz 1 Satz 1 ... das Umlagejahr 2021 anzuwenden. (13) Die §§ 16, 16b, 16e, 16f, 16g und 16j in der ab dem 26. Juni 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2021 anzuwenden. ... 16e Absatz 1 und 4, § 16f Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und die §§ 16g, 16h, 16j , 16k und 16l sind in der ab dem 1. Juli 2024 geltenden Fassung erstmals auf das Umlagejahr 2024 ...
Zitat in folgenden NormenEU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 19 FinmadiG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ... 4 wird die Angabe „250" durch die Angabe „1.225" ersetzt. 16. In § 16j Absatz 6 wird die Angabe „250" durch die Angabe „1.200" ersetzt. 17. In ... der Umlagepflichtigen ist nicht erforderlich. (4) Die nach den §§ 16e bis 16l Umlagepflichtigen sind verpflichtet, der Bundesanstalt die für Zwecke der ... 16e Absatz 1 und 4, § 16f Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und die §§ 16g, 16h, 16j , 16k und 16l sind in der ab dem 1. Juli 2024 geltenden Fassung erstmals auf das Umlagejahr 2024 ...
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ... „Aufgabenbereichen" ersetzt. c) In den Angaben zu den §§ 16e bis 16j wird jeweils das Wort „Aufsichtsbereich" durch das Wort „Aufgabenbereich" ... durch das Wort „Aufgabenbereich" ersetzt. d) Nach der Angabe zu § 16j wird folgende Angabe eingefügt: „§ 16k Aufgabenbereich ... „Aufsichtsbereich" durch das Wort „Aufgabenbereich" ersetzt. 16. § 16j wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... durch das Wort „Aufgabenbereichs" ersetzt. 17. Nach § 16j wird folgender § 16k eingefügt: „§ 16k Aufgabenbereich ... 31. Dezember 2017 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 4 KrZwMGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ... § 10 Absatz 1 Satz 1 des Kreditzweitmarktgesetzes" eingefügt. 7. Dem § 16j Absatz 5 werden die folgenden Sätze angefügt: „Die nach Satz 4 vorzulegenden ... das Umlagejahr 2021 anzuwenden. (13) Die §§ 16, 16b, 16e, 16f, 16g und 16j in der ab dem 26. Juni 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2021 anzuwenden. ...
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 16 2. FiMaNoG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ... oder Fiktion der Erlaubnis zum Erbringen von Datenbereitstellungsdiensten." 7. § 16j wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: ... § 16e Absatz 1 und 3, § 16f Absatz 1, § 16g Absatz 1, § 16i Absatz 1 und 2, § 16j Absatz 5 bis 7 sind erstmals auf das Umlagejahr 2018 ...
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