Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 16p FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16p FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 FinDAG Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung (vom 30.12.2023)
... Die §§ 16 bis 16k und 16m bis 16q in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung sind erstmals auf die Umlageerhebung ... Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2018 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 4 KrZwMGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 16p bis 16s durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 16p Stundung; Erlass ... Angaben zu den §§ 16p bis 16s durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 16p Stundung; Erlass § 16q Säumniszuschläge; Beitreibung § ... Vorauszahlungsforderung angerechnet werden." 13. Nach § 16o wird folgender § 16p eingefügt: „§ 16p Stundung; Erlass (1) Die Bundesanstalt ... 13. Nach § 16o wird folgender § 16p eingefügt: „ § 16p Stundung; Erlass (1) Die Bundesanstalt kann anordnen, dass Anträge der ... ihrer geringen Höhe nicht berücksichtigt werden." 14. Die bisherigen §§ 16p bis 16s werden die §§ 16q bis 16t. 15. In § 23 werden die beiden ...