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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation (ÄApprOÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Januar 2013 1. ÄApprOÄndV Artikel 2, Artikel 4
Die Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 2 Nummer 1 wird Buchstabe b1 wie folgt gefasst:
- „b1)
- Dem Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt:
- 2.
- In Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe c wird der neu anzufügende Absatz 9 wie folgt gefasst:„(9) Für Studierende, die die Ausbildung nach § 3 Absatz 1 spätestens in der zweiten Hälfte des Monats August 2013 aufgenommen haben, gilt die Approbationsordnung für Ärzte in der vor dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung mit Ausnahme des § 14 Absatz 6."
Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ÄApprOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÄApprOÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 ÄApprOÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... Juli 2012 (BGBl. I S. 1539) geändert worden ist, diese wiederum geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, werden folgende Sätze angefügt: „Satz 1 Nummer 3 ...
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