Tools:
Update via:
Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation (ÄApprOÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 4 der Bundesärzteordnung, der zuletzt durch Artikel 29 Nummer 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Januar 2013 1. ÄApprOÄndV Artikel 2, Artikel 4
Die Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 2 Nummer 1 wird Buchstabe b1 wie folgt gefasst:
- „b1)
- Dem Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt:
- 2.
- In Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe c wird der neu anzufügende Absatz 9 wie folgt gefasst:„(9) Für Studierende, die die Ausbildung nach § 3 Absatz 1 spätestens in der zweiten Hälfte des Monats August 2013 aufgenommen haben, gilt die Approbationsordnung für Ärzte in der vor dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung mit Ausnahme des § 14 Absatz 6."
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Dem § 7 Absatz 2 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539) geändert worden ist, diese wiederum geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, werden folgende Sätze angefügt:
- „Satz 1 Nummer 3 ist auf Studierende, die bis zum 10. Juni 2015 erstmals den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gestellt haben, in der am 30. September 2013 geltenden Fassung anzuwenden. Wurde das Studium wegen Krankheit, Schwangerschaft, der Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen, verlängert sich die in Satz 2 genannte Frist um ein Jahr."
Artikel 3 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel 2 tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Januar 2013.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Gesundheit
Daniel Bahr
Der Bundesminister für Gesundheit
Daniel Bahr
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10462/index.htm