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§ 3 - Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (AusbBerAufhV k.a.Abk.)

V. v. 01.10.2001 BGBl. I S. 2587
Geltung ab 13.10.2001; FNA: 806-21-1-12-4 Berufliche Bildung

§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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