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Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEBNB 2013 k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Auf Grund des Artikels 6 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715 wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der seit dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
Peter Ramsauer
(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- 1.
- die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2733) und
- 2.
- den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.
Peter Ramsauer
(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
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