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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (4. EGKTestVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in der vom 16. Februar 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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