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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GütVerkFwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GütVerkFwFortbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 GütVerkFwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... und zur Geprüften Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 6 GütVerkFwFortbV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... Anlage 1 mit Punkten zu bewerten. (2) In der schriftlichen Prüfung nach § 3 Absatz 3 sind die Prüfungsleistungen für die beiden Aufgabenstellungen einzeln zu bewerten. ... Mittel zu berechnen. (3) In der mündlichen Prüfung nach § 3 Absatz 4 sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die Präsentation nach § 3 ... 3 Absatz 4 sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die Präsentation nach § 3 Absatz 5 und 2. das Fachgespräch nach § 3 Absatz 7. Aus den ... 1. die Präsentation nach § 3 Absatz 5 und 2. das Fachgespräch nach § 3 Absatz 7 . Aus den einzelnen Bewertungen der Präsentation und des ...
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