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Artikel 5 - Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KlKindFördG k.a.Abk.)
Artikel 5 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Februar 2013.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10502/a179612.htm