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Artikel 3 - Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (BewGewSeeÄndG k.a.Abk.)
G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362, 1120 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Geltung ab 01.12.2013, abweichend siehe Artikel 3
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Geltung ab 01.12.2013, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten
(1) In Artikel 1 treten in Nummer 4 § 31 Absatz 2 bis 4, die Nummern 4a und 5a bis 9 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Dezember 2013 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. März 2013.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen G. v. 24. April 2013 BGBl. I S. 930 m.W.v. 1. Mai 2013
Frühere Fassungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2013 | Artikel 2 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen vom 24.04.2013 BGBl. I S. 930 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BewGewSeeÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewGewSeeÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Artikel 2 DLKonjStatGEG Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für ...
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