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Zitierungen von § 52 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549, 2018 I S. 53
Artikel 1 53. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... 4 Satz 2" durch die Wörter „Nummer 7 Satz 2" ersetzt. 6. Dem § 52 wird folgender Absatz angefügt: „(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der ...

Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 15.09.2015 BGBl. I S. 1573
Artikel 2 50. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... sind zu beachten." 4. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: „§ 52 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen  ... 4. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: „§ 52 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 sind nicht ...

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Artikel 1 57. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... durch die Wörter „oder Absatz 1c, Absatz 1d Satz 1" ersetzt. 7. Dem § 52 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Anordnungen im Sinne des § 45 ...

Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 1 StVOuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... wenn die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beachtet wurden." 6. § 52 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird die Angabe „1. Juli 2020" ...

Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2017 BGBl. I S. 1282
Artikel 1 52. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... befinden wird, wenn Beleuchtung notwendig ist (§ 17 Absatz 1)" gestrichen. 3. § 52 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...
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