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Anlage - Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)
V. v. 08.08.1989 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Geltung ab 01.10.1989; FNA: 9511-26 Verkehrsordnung
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Geltung ab 01.10.1989; FNA: 9511-26 Verkehrsordnung
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Anlage (zu § 3 Absatz 4) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
Anlage hat 2 frühere Fassungen
Mittel | Substanz |
Heroin | Morphin |
Morphin | Morphin |
Kokain | Benzoylecgonin |
Amfetamine | Amfetamin |
Designer Amfetamine | Methylendioxyamfetamin (MDA) |
Methylendioxyethylamfetamin (MDE) | |
Methylendioxymetamfetamin (MDAE) | |
Metamfetamin | Metamfetamin |
Zum gesicherten Nachweis auf das Vorhandensein der in der Tabelle genannten Substanzen im Blut gelten die jeweils aktuellen Empfehlungen der Grenzwertkommission beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr für den Bereich des Straßenverkehrs.
Text in der Fassung des Artikels 4 Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. September 2024 BGBl. 2024 I Nr. 286 m.W.v. 1. Oktober 2024
Frühere Fassungen von Anlage EmsSchEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.10.2024 | Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286 |
aktuell vorher | 18.05.2023 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen vom 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127 |
aktuell | vor 18.05.2023 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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