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§ 3 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013 (SGB3EntGV 2013 k.a.Abk.)

V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 450 (Nr. 13); aufgehoben durch § 3 V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073
Geltung ab 19.03.2013; FNA: 860-3-26-10 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 19. März 2013 SGB3EntGV 2013

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013 vom 7. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2607) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. März 2013.

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