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Zitierungen von § 6 Geschäftsordnung des Bundesrates
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GO-BR verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BR selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 GO-BR Ständiger Beirat
... der Führung der Verwaltungsgeschäfte des Bundesrates. Er entscheidet in den in § 6 Abs. 2 genannten Personalangelegenheiten. Seine Beschlüsse werden in eine Niederschrift ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Hausordnung für das Sekretariat des BundesratesB. v. 02.10.2002 BGBl. I S. 3964
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1059/v15402.htm