Änderung § 1 BevStatG vom 22.12.2018

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 9 EheRAnpG am 22. Dezember 2018 und Änderungshistorie des BevStatG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 1 BevStatG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.12.2018 geltenden Fassung
§ 1 BevStatG n.F. (neue Fassung)
in der am 22.12.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 9 G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
 

(Anzeige unveränderter Textabschnitte u. U. gekürzt - Klick für Vollansicht)

§ 1 Zweck der Erhebung


Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen:

1. die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die

(Text alte Fassung)

a) Statistik der Eheschließungen,

b) Statistik der Begründungen
von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,

c)
Geburtenstatistik,

d)
Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,

(Text neue Fassung)

a) Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,

b)
Geburtenstatistik,

c)
Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,

2. die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,

3. die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,

4. die Wanderungsstatistik und

5. die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed