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Zitierungen von § 28 SeeArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 SeeArbG Verpflichtungen des Reeders
... dass 1. der zu schließende Heuervertrag die Anforderungen der §§ 28 und 29 erfüllt, 2. er seinen Verpflichtungen nach den §§ 73 bis 76 ...
§ 76a SeeArbG Pflicht zur finanziellen Absicherung für Fälle des Imstichlassens (vom 18.01.2017)
... der Besatzungsmitglieder und solche Leistungen, die nach dem Heuervertrag mit dem in § 28 vorgeschriebenen Inhalt, nach dem Berufsausbildungsvertrag mit dem in § 82 vorgeschriebenen ...
§ 88 SeeArbG Kündigung
... nach Ablauf der Kündigungsfrist als Heuerverhältnis im Sinne des § 28 bis zur Ankunft des Schiffes in einem Hafen fort, in dem eine Heimschaffung des Auszubildenden mit ...
§ 148 SeeArbG Selbständige (vom 01.08.2022)
... Selbständige gilt in Abschnitt 3 über die Beschäftigungsbedingungen § 28 Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass anstelle des Heuervertrages der Vertrag mit dem Reeder tritt. ... der Maßgabe, dass anstelle des Heuervertrages der Vertrag mit dem Reeder tritt. § 28 Absatz 1 Satz 2 bis 5, Absatz 2 Nummer 1 bis 5, 9, 11, 12, 14 und 16, Absatz 3 Nummer 1 und 2 sowie § 29 Absatz 1 Satz 3 und 4 gelten mit der gleichen Maßgabe entsprechend.  ... die Beschäftigungsbedingungen a) in Unterabschnitt 1 die Vorschriften des § 28 Absatz 2 Nummer 7, 10, 13, Absatz 3 Nummer 3, Absatz 4, 5 und 6 Satz 2 , des § 29 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 31 bis 33 über den Heuervertrag, die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beitragsverfahrensverordnung (BVV)
V. v. 03.05.2006 BGBl. I S. 1138; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 01.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 297
§ 8 BVV Entgeltunterlagen (vom 01.03.2024)
... nach § 2 des Nachweisgesetzes sowie für Seefahrtbetriebe der Heuervertrag nach § 28 des Seearbeitsgesetzes , 7. die Erklärung des kurzfristig geringfügigen Beschäftigten über ...

Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV)
Artikel 1 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777
§ 19 MariMedV Registrierung von Schiffsärzten
... tätig werden wird oder tätig ist, insbesondere einen Heuervertrag nach § 28 des Seearbeitsgesetzes. (3) Die Berufsgenossenschaft erteilt eine Bescheinigung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 1. SeeArbGÄndG
... der Besatzungsmitglieder und solche Leistungen, die nach dem Heuervertrag mit dem in § 28 vorgeschriebenen Inhalt, nach dem Berufsausbildungsvertrag mit dem in § 82 vorgeschriebenen ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 11 5. SGB IV-ÄndG Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
... die Wörter „sowie für Seefahrtbetriebe der Heuervertrag nach § 28 des Seearbeitsgesetzes" eingefügt. bb) In Nummer 15 wird der Punkt am Ende ...

Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 10 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 8 HSeeZGuSeeRÄndG Änderung des Seearbeitsgesetzes
... die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt. 4. § 28 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Reeder darf ein Besatzungsmitglied ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1174
Artikel 5 RL2019/1152-UG Änderung des Seearbeitsgesetzes
... Angabe eingefügt: „§ 32a Pflichtfortbildungen". 2. § 28 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter ... ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „ § 28 Absatz 2 Nummer 6, 8 , 11" durch die Wörter „§ 28 Absatz 2 Nummer 7, 10, 13" ersetzt und wird ... die Wörter „§ 28 Absatz 2 Nummer 6, 8, 11" durch die Wörter „ § 28 Absatz 2 Nummer 7, 10 , 13" ersetzt und wird nach dem Wort „Dienstleistungspflicht" das Wort „, ...