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Zitierungen von § 10 AgrarOLkG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 AgrarOLkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrarOLkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 AgrarOLkG Zahlungsfristen (vom 09.06.2021)
... Für Entgeltforderungen aus Verträgen gemäß § 10 Absatz 1 gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. ...
§ 55 AgrarOLkG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024)
... § 4 Absatz 4 Satz 1 sich als anerkannte Agrarorganisation bezeichnet, 1a. entgegen § 10 Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Artikel 1 AgrarLkÄndG Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
... die Wörter „Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette" ersetzt. 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1278
Artikel 1 2. AgrarMSGÄndG Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
... in der Lebensmittellieferkette Abschnitt 1 Unlautere Handelspraktiken § 10 Anwendungsbereich § 11 Zahlungsfristen § 12 Vereinbarung ... in der Lebensmittellieferkette Abschnitt 1 Unlautere Handelspraktiken § 10 Anwendungsbereich (1) Dieser Abschnitt gilt für den Verkauf von Agrar-, ... 11 Zahlungsfristen (1) Für Entgeltforderungen aus Verträgen gemäß § 10 Absatz 1 gelten die allgemeinen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. ... Nummer 1 werden die folgenden Nummern 1a und 1b eingefügt: „1a. entgegen § 10 Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, ... Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben. c) Absatz 4 wird Absatz 2. 21. § 10 wird § 57. 22. § 11 wird § 58 und wird wie folgt geändert: ...
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