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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.06.2020 aufgehoben
§ 1 - BVL-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzgebührenverordnung (VSchDG-BVLGebV)
V. v. 17.04.2013 BGBl. I S. 923 (Nr. 19); aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 7 G. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 25.04.2013; FNA: 402-41-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 25.04.2013; FNA: 402-41-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 1 Gebühren
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhebt für Amtshandlungen nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz oder der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1), die zuletzt durch Artikel 22 der Richtlinie 2013/11/EU (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63) geändert worden ist, Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung. Im Übrigen ist das Verwaltungskostengesetz in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes G. v. 7. Januar 2015 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666 m.W.v. 16. Januar 2015
Frühere Fassungen von § 1 VSchDG-BVLGebV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.01.2015 | Artikel 5 Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes vom 07.01.2015 BGBl. I S. 2 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 VSchDG-BVLGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VSchDG-BVLGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VSchDG-BVLGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
G. v. 07.01.2015 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 5 VSchDDVG Änderung der BVL-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzgebührenverordnung
... Verbraucherschutz nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz". 2. In § 1 Satz 1 werden die Wörter „Bundesamt für Verbraucherschutz und ...
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