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Anlage 2 - Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)
Artikel 4 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 1001, 3756 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 02.05.2013; FNA: 2129-8-41 Umweltschutz
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Geltung ab 02.05.2013; FNA: 2129-8-41 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 2 Nummer 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2 und § 13 Absatz 2) Prüfungsbereiche für Sachverständige
Prüfungsbereiche ergeben sich aus der Kombination von Anlagenarten (A.) und Fachgebieten (B.).
A. Anlagenarten
- 1.
- Anlagenarten oder Gruppen von Anlagenarten gemäß Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung, auch soweit die dort genannten Schwellen unterschritten werden;
- 2.
- nicht genehmigungsbedürftige Anlagenarten, die Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereichs sein können.
B. Fachgebiete
Nr. | Fachgebiet | Beschreibung |
1 | Auslegung von Anlagen und Anlagenteilen | Auslegung (Festigkeit, Dimensionierung, Standsicherheit etc.) von Anlagen, Anlagenteilen, Apparaten, Rohrleitungen u. Ä. unter besonderer Berücksichtigung der Beanspruchungen bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs |
2 | Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen | |
2.1 | Prüfung von Anlagenteilen vor Ort | Prüfungen von Anlagenteilen und Komponenten während der Errichtung vor Ort; Prüfungen vor Ort, wie z. B. nach Vorgaben des technischen Regelwerkes; Funktionsprüfungen |
2.2 | Qualitätssicherung, Prüfung auf Konformität | Qualitätssicherung der Errichtung, Prüfung von Anlagen auf Konformität mit den vorliegenden Unterlagen (z. B. Genehmi- gungsunterlagen, Baupläne) und den Gegebenheiten vor Ort |
3 | verfahrenstechnische Prozessführung | verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen sowie Beherrschung von Störun- gen des bestimmungsgemäßen Betriebs, beispielsweise Projektierung, Anlagenplanung, Erstellung oder Prüfung von Anlagenschutzkonzepten (z. B. Brandschutz, Explosions- schutz, Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik), Prozessleittechnik (PLT) |
4 | Instandhaltung von Anlagen | |
5 | Statik von baulichen Anlagenteilen | Prüfung der Auslegung bzw. der Statik von Anlagenteilen (ein- schließlich der für diese relevanten Pflichten der 12. BImSchV - Störfallverordnung) |
6 | Werkstoffe | |
6.1 | Werkstoffprüfung | Werkstoffprüfung (Prüfinstitut, Prüflabor) |
6.2 | Werkstoffbeurteilung | Werkstoffbeurteilung (Werkstoffeignung, Werkstoffverträglich- keit) |
7 | Versorgung mit Energien und Medien | |
8 | umgebungsbedingte Gefahrenquellen | |
9 | Elektrotechnik | |
10 | MSR-/Prozessleittechnik | Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessleittechnik (hard- und softwaremäßige Ausführung, Betrieb und Prüfung von MSR-Technik/PLT) |
11 | systematische Methoden der Gefahrenanalyse | |
12 | Stoffeigenschaften | chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen |
12.1 | Bewertung der Stoffeigenschaften | Bewertung chemischer, physikalischer und reaktionstech- nischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen |
12.2 | Ermittlung von Stoffeigenschaften | Ermittlung chemischer, physikalischer und reaktionstech- nischer Eigenschaften von Stoffen, Gemischen und Abfällen |
12.3 | spezielle toxikologische Fragestellungen | Bearbeitung von speziellen toxikologischen Fragestellungen zu Stoffen, Gemischen und Abfällen |
13 | Auswirkungsbetrachtungen | Auswirkungen von Störfällen, anderen Schadensereignissen sowie sonstigen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, Ermittlung, Berechnung und Bewertung |
14 | betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehr- pläne | |
15 | Brandschutz | |
15.1 | Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung | Prüfung von speziellen Fachfragen zum vorbeugenden, baulichen und abwehrenden Brandschutz, einschließlich Löschwasserrückhaltung |
15.2 | experimentelle Untersuchungen zum Brandschutz | Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum Brandschutz und zu Brandursachen |
16 | Explosionsschutz | |
16.1 | Prüfung von speziellen Fachfragen zum Explosionsschutz | |
16.2 | experimentelle Untersuchungen zum Explosionsschutz | Durchführung von experimentellen Untersuchungen zum Explosionsschutz (Prüfinstitut, Prüflabor) |
17 | Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation | Sicherheitsmanagement und Betriebsorganisation (Bearbeitung organisations- und managementspezifischer Fragestellungen) |
18 | Sonstiges |
Text in der Fassung der Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung B. v. 7. Oktober 2013 BGBl. I S. 3756 m.W.v. 2. Mai 2013
Frühere Fassungen von Anlage 2 41. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 02.05.2013 (09.10.2013) | Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung vom 07.10.2013 BGBl. I S. 3756 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 41. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 41. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
41. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 41. BImSchV Begriffsbestimmungen
... von Sachverständigen bezeichnete Kombination aus Anlagenarten und Fachgebieten nach Anlage 2 ; 6. Sachverständige oder Sachverständiger eine natürliche ...
§ 7 41. BImSchV Fachkunde von Sachverständigen
... dreijährigen praktischen Tätigkeit Erfahrungen in den Prüfungsbereichen nach Anlage 2 erworben hat, für die die Bekanntgabe beantragt wird, 3. über grundlegende ...
§ 12 41. BImSchV Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung
... und bei Sachverständigen bezogen auf den jeweils beantragten Prüfungsbereich nach Anlage 2. Die Bekanntgabe kann mit einem Vorbehalt des Widerrufs, mit Bedingungen und Auflagen und dem ...
§ 13 41. BImSchV Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung (vom 05.04.2017)
... müssen dem Bekanntgabeantrag für jeden Prüfungsbereich nach Anlage 2 , auf den sich der Antrag bezieht, mindestens eine Arbeitsprobe beifügen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
B. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3756
Berichtigung IndEmissRLUVBer
... 12 Absatz 2, § 13 Absatz 1 und § 16 Absatz 3 und 5)". e) In Anlage 2 ist der Klammerzusatz wie folgt zu fassen: „(zu § 2 Nummer 5, § 7 ... 5, § 7 Nummer 2, § 12 Absatz 2 und § 13 Absatz 2)". f) Anlage 2 ist wie folgt zu berichtigen: aa) In Nummer 3 Spalte Fachgebiet ist der erste ...
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