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§ 1 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltesLandPflSchV k.a.Abk.)

V. v. 25.04.2013 BAnz AT 02.05.2013 V1
Geltung ab 03.05.2013 bis 28.02.2015; FNA: 7823-7-2 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den in Anlage 1 bezeichneten Gebieten.

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Zitierungen von § 1 Altes Land Pflanzenschutzverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AltesLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltesLandPflSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 AltesLandPflSchV (zu den §§ 1 und 2) Obstanbaugebiet in gewässerreichen Niederungsgebieten Hamburgs und Niedersachsens