interne Verweise§ 29 BMG Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten (vom 01.01.2025) ... am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält. Mitreisende ausländische Ehegatten, ... Meldepflicht mit Zustimmung der beherbergten Person auch dadurch erfüllt werden, dass die in § 30 Absatz 2 genannten Daten elektronisch erhoben werden und die beherbergte Person deren Richtigkeit und ... auf Zulassung eines von Satz 1 abweichenden Verfahrens stellen, bei dem 1. die in § 30 Absatz 2 genannten Daten elektronisch mit Zustimmung der beherbergten Person erhoben werden, 2. ...
§ 54 BMG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2020) ... 1 einen besonderen Meldeschein nicht oder nicht rechtzeitig unterschreibt, 9. entgegen § 30 Absatz 1 Satz 1 einen besonderen Meldeschein nicht bereithält, 10. entgegen § 30 Absatz 4 ... 30 Absatz 1 Satz 1 einen besonderen Meldeschein nicht bereithält, 10. entgegen § 30 Absatz 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, einen Meldeschein nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt ... Jahr aufbewahrt oder Daten nicht oder nicht mindestens ein Jahr speichert, 11. entgegen § 30 Absatz 4 Satz 3 einen Meldeschein nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur ...
§ 55 BMG Regelungsbefugnisse der Länder (vom 27.07.2022) ... Absatz 1, der Meldebestätigung nach § 24 Absatz 2 und der besonderen Meldescheine nach § 30 Absatz 1 bestimmt werden. (5) Durch Landesrecht können regelmäßige ...
§ 56 BMG Verordnungsermächtigungen (vom 27.07.2022) ... Bundesrates bedarf, die Einzelheiten der elektronischen Speicherung nach § 29 Absatz 5 und § 30 Absatz 4 , insbesondere die bei der Speicherung der Daten einzuhaltenden Datenformate, zu regeln. ... zu regeln. Es hat dabei die technischen und wirtschaftlichen Belange der nach § 30 Absatz 1 Satz 1 verpflichteten Beherbergungsstätten und Einrichtungen zu berücksichtigen. (3) ...
Zitat in folgenden NormenBeherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV)
V. v. 05.06.2020 BGBl. I S. 1218; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1 BeherbMeldV Anwendungsbereich (vom 01.01.2025) ... beherbergten ausländischen Personen in Beherbergungsstätten nach § 29 Absatz 5 und § 30 Absatz 4 des Bundesmeldegesetzes durch die Leiter der Beherbergungsstätten oder der Einrichtungen nach § 29 Absatz 4 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746; zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 1 3. BükrEG Änderung des Bundesmeldegesetzes ... Meldepflicht mit Zustimmung der beherbergten Person auch dadurch erfüllt werden, dass die in § 30 Absatz 2 genannten Daten elektronisch erhoben werden und die beherbergte Person deren Richtigkeit und ... verwendet." b) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. 2. § 30 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... b) Die Nummern 10 und 11 werden wie folgt gefasst: „10. entgegen § 30 Absatz 4 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, einen Meldeschein nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt ... aufbewahrt oder Daten nicht oder nicht mindestens ein Jahr speichert, 11. entgegen § 30 Absatz 4 Satz 3 einen Meldeschein nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt oder Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur ... Bundesrates bedarf, die Einzelheiten der elektronischen Speicherung nach § 29 Absatz 5 und § 30 Absatz 4 , insbesondere die bei der Speicherung der Daten einzuhaltenden Datenformate, zu regeln. Es hat ... Datenformate, zu regeln. Es hat dabei die technischen und wirtschaftlichen Belange der nach § 30 Absatz 1 Satz 1 verpflichteten Beherbergungsstätten und Einrichtungen zu berücksichtigen." ...
Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten
G. v. 10.03.2021 BGBl. I S. 332
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
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