interne Verweise§ 3 BMG Speicherung von Daten (vom 01.11.2024) ... Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 10. derzeitige Staatsangehörigkeiten, 11. rechtliche ... Sterbedatum sowie i) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 16. zu minderjährigen Kindern a) Familienname, b) ... f) Sterbedatum, g) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 17. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer ...
§ 11 BMG Auskunftsbeschränkungen (vom 01.05.2022) ... diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist oder 4. wenn das Interesse der betroffenen Person an der ...
§ 23 BMG Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (vom 01.05.2022) ... Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem vorausgefüllten Meldeschein enthalten sein. ...
§ 23a BMG Elektronische Anmeldung (vom 27.07.2022) ... Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem vorausgefüllten Meldeschein enthalten sein. ...
§ 34 BMG Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen (vom 27.06.2024) ... Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 12. Familienstand; bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum, Ort ... Sterbedatum sowie i) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 14. zu minderjährigen Kindern a) Familienname, b) ... Sterbedatum sowie g) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie ... nach § 52, 15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie 16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. ...
§ 42 BMG Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (vom 01.05.2022) ... Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 8. Geschlecht, 9. derzeitige Staatsangehörigkeiten, 10. ... Kinder, 15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie 16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. ... Anschrift, 8. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie 9. Sterbedatum. (3) Familienangehörige im Sinne des ...
§ 49a BMG Datenbestätigung (vom 01.05.2022) ... oder ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 eingetragen, erhält die anfragende Person oder Stelle eine Mitteilung, die keine ...
Zitat in folgenden NormenBundesmeldedatenabrufverordnung (BMeldDAV)
V. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3209; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23
§ 5 BMeldDAV Abrufdaten für die Personensuche (vom 27.06.2024) ... 1. zu den jeweils übermittelten Anschriften die im Melderegister nach § 52 des Bundesmeldegesetzes eingerichteten bedingten Sperrvermerke (DSMeld Datenblatt 1801a), 2. die Tatsache, dass ...
Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV)
Artikel 1 V. v. 20.04.2022 BGBl. I S. 683; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23
§ 9 BMeldDigiV Elektronische Anmeldung (vom 01.11.2024) ... eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes im Melderegister eingetragen ist, werden nicht übermittelt. (2) Nachdem ...
Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV)
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1945; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23
§ 4 1. BMeldDÜV Automatisiertes Abrufverfahren zur Anmeldung (vom 01.11.2024) ... Geschlecht, Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes 0001, 0902 bis 0907a, 0917 bis 0919, 1200 ... der Meldebehörde, Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes 1501 bis 1508, 1516a bis 1524, 1533, 1534, ... Anschrift im Inland, Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes 1601 bis 1604a, 1606, 1607, 1200 bis 1212, ...
§ 6 1. BMeldDÜV Rückmeldung (vom 01.11.2024) ... Geschlecht, Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes 0001, 0902 bis 0907a, 0916 bis 0919, 1200 ... Meldebehörde, Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes 1501 bis 1508, 1516a bis 1524, 1533, 1534, ... Anschrift im Inland, Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes 1601 bis 1604a, 1606, 1607, 1200 bis 1212, ... wohnung, Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes 1501 bis 1506, 1517 bis 1522, 1200 bis 1213, 1516a, 1516b, 1801a, ... 9. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes 1801 bis 1802, ...
Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022)
G. v. 03.03.2017 BGBl. I S. 388; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 882c ZPO Eintragungsanordnung (vom 01.11.2017) ... § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 des Bundesmeldegesetzes eingerichtet wurde, hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf die Möglichkeit eines ...
§ 882f ZPO Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (vom 26.11.2019) ... § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 des Bundesmeldegesetzes eingerichtet wurde. Der Schuldner hat das Bestehen einer solchen Auskunftssperre oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 1. BMGuaÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes ... der Angabe „§ 51" die Wörter „und bedingte Sperrvermerke nach § 52 " eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) ... Angabe „§ 51" die Wörter „oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 " eingefügt. 4. § 18 wird wie folgt geändert: a) In ... „Die Sätze 1 und 2 gelten für bedingte Sperrvermerke nach § 52 mit der Maßgabe entsprechend, dass eine Aufhebung nicht stattfindet." 9. ... der Angabe „§ 51" die Wörter „und bedingte Sperrvermerke nach § 52 " eingefügt. b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... 8. Sterbedatum und Sterbeort sowie 9. bedingte Sperrvermerke nach § 52. " b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 3 werden ... der Angabe „§ 51" die Wörter „und bedingte Sperrvermerke nach § 52 " eingefügt. b) In Absatz 2 Nummer 6 werden nach der Angabe „§ ... der Angabe „§ 51" die Wörter „und bedingte Sperrvermerke nach § 52 " eingefügt. 12. § 43 wird wie folgt geändert: a) In ... das Wort „unverzüglich" eingefügt. 17. In § 52 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 nach dem Wort „für" die Wörter ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 EuKoPfVODG Änderung der Zivilprozessordnung ... 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 des Bundesmeldegesetzes eingerichtet wurde, hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf die ... 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen oder ein bedingter Sperrvermerk gemäß § 52 des Bundesmeldegesetzes eingerichtet wurde. Der Schuldner hat das Bestehen einer solchen ...
Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 238
Artikel 1 BMeldDÜVuaÄndV Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung ... 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 9 werden nach den Wörtern „ § 52 des Bundesmeldegesetzes " die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der ... „2709," eingefügt. b) In Nummer 15 werden nach den Wörtern „ § 52 des Bundesmeldegesetzes " die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der ... 2707," eingefügt. c) In Nummer 16 werden nach den Wörtern „ § 52 des Bundesmeldegesetzes " die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der ... 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 9 werden nach den Wörtern „ § 52 des Bundesmeldegesetzes " die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der ... „2709," eingefügt. b) In Nummer 15 werden nach den Wörtern „ § 52 des Bundesmeldegesetzes " die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der ... 2707," eingefügt. c) In Nummer 16 werden nach den Wörtern „ § 52 des Bundesmeldegesetzes " die Wörter „sowie die Identifikationsnummer nach § 139b der ...
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes
V. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2249
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 16 2. DSAnpUG-EU Änderung des Bundesmeldegesetzes ... diesen Personenkreis eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist oder 4. wenn das Interesse der betroffenen Person an der ... dem Wort „wegen" das Wort „unentgeltlich" eingefügt. 32. In § 52 Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 nach dem Wort „richtet" das Wort ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 1 2. BMGÄndG Änderung des Bundesmeldegesetzes ... Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem vorausgefüllten Meldeschein enthalten sein. ... 9" durch die Wörter „Nummer 1 bis 4, 6 bis 9 und 11" ersetzt. 12. § 52 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes ... Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem vorausgefüllten Meldeschein enthalten ... Kindern, für die eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 gespeichert ist, dürfen nicht in dem vorausgefüllten Meldeschein enthalten sein. ... Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 12. Familienstand; bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum, Ort ... Sterbedatum sowie i) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 14. zu minderjährigen Kindern a) Familienname, b) ... Sterbedatum sowie g) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 , 15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 ... nach § 52, 15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie 16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den ... 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 sowie Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sind als Auswahldaten nicht zulässig. Für Familiennamen, frühere Namen und Vornamen ... oder ist im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 oder ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 eingetragen, erhält die anfragende Person oder Stelle eine Mitteilung, die keine ...
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