... durch die Wörter „die erforderlichen fachtheoretischen" ersetzt. 4. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift Ein ... ersetzt. 4. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Übergangsvorschrift Ein Prüfungsverfahren, das vor Ablauf des 13. Februar ...