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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung (1. GeflPestVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der Geflügelpest-Verordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. GeflPestVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. GeflPestVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
B. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1212
Bekanntmachung GeflPestVNB
... Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I ...