interne Verweise§ 3a NotSanG Vorwarnmechanismus (vom 23.04.2016) ... der Schweiz über 1. den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis nach § 1 Absatz 1, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. den Verzicht auf die ...
§ 11 NotSanG Verordnungsermächtigung (vom 01.03.2020) ... sowie das Nähere über die Urkunden für die Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 zu regeln. (2) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 ist für Inhaberinnen und ... 4. das Verfahren über die Voraussetzungen zur Dienstleistungserbringung gemäß § 1 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 22 bis 24, 5. die Regelungen zur Durchführung und zum Inhalt der ...
§ 22 NotSanG Dienstleistungserbringende Personen (vom 04.03.2021) ... dieses Gesetzes die gleichen Rechte und Pflichten wie Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 . (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Voraussetzungen für ... werden kann, da die betroffene Person keine deutsche Berufserlaubnis besitzt. (4) § 1 Absatz 2 Satz 3 gilt ...
§ 25 NotSanG Bescheinigungen der zuständigen Behörde (vom 23.04.2016) ... dieses Gesetzes den Beruf des Notfallsanitäters auf Grund einer Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 ausübt, ist auf Antrag für Zwecke der Dienstleistungserbringung in einem ... Tätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation verfügt. § 1 Absatz 2 Satz 3 gilt ...
§ 32 NotSanG Übergangsvorschriften (vom 21.12.2019) ... bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 , wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Prüfung ...
Zitat in folgenden NormenAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4280; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
§ 3 NotSan-APrV Praxisanleitung; Praxisbegleitung (vom 01.01.2021) ... 1. im Falle der praktischen Ausbildung nach Anlage 2 a) eine Erlaubnis nach § 1 des Notfallsanitätergesetzes besitzen oder nach § 30 des Notfallsanitätergesetzes zur Weiterführung der ...
§ 24 NotSan-APrV Erlaubnisurkunde ... für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 des Notfallsanitätergesetzes erfüllt, so stellt die zuständige ...
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1990
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