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Zitierungen von § 30 NotSanG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 NotSanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotSanG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 NotSanG Bußgeldvorschriften
... oder „Notfallsanitäter" oder 2. entgegen § 30 Absatz 2 die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin" oder ...
Zitat in folgenden Normen
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4280; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
§ 3 NotSan-APrV Praxisanleitung; Praxisbegleitung (vom 01.01.2021)
... 2 a) eine Erlaubnis nach § 1 des Notfallsanitätergesetzes besitzen oder nach § 30 des Notfallsanitätergesetzes zur Weiterführung der Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin" oder ...
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