§ 9d (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 9d AWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSanktionsdurchsetzungsgesetz I
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 754
Artikel 1 SanktDG I Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ... Ressourcen § 9c Modalitäten der Sicherstellung § 9d Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und ... (BAFA)" gestrichen. 2. Nach § 9 werden die folgenden §§ 9a bis 9d eingefügt: „§ 9a Befugnisse zur Ermittlung von Geldern und ... Bestimmungen, die einer Verwertung entgegenstehen, bleiben hiervon unberührt. § 9d Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und ... von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 sind für die Wahrnehmung der in den §§ 9a bis 9d bezeichneten Befugnisse die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig." ...
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
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