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Artikel 5 - Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz (ProfBesNeuG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des THW-Gesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 THWG § 3

Das THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

Gesetz über das Technische Hilfswerk

(THW-Gesetz - THWG)".

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 7 werden die Wörter „einer Verwendung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2" durch die Wörter „einem Einsatz im Ausland (§ 1 Absatz 2 Nummer 2)" ersetzt.

b)
Dem Absatz 9 wird folgender Satz angefügt:

„Eine Erkundung gilt als Einsatz im Sinne dieses Gesetzes."

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Zitierungen von Artikel 5 Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 ProfBesNeuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProfBesNeuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes
G. v. 15.04.2020 BGBl. I S. 808
Artikel 1 2. THWGÄndG Änderung des THW-Gesetzes
... THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 ...