Tools:
Update via:
Artikel 11 - Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (KroatienEUBeitrG k.a.Abk.)
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 11 hat 1 frühere Fassung
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem der Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union (BGBl. 2013 II S. 586) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. *)
---
- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 21. Juni 2013 (BGBl. II S. 680) tritt der Vertrag am 1. Juli 2013 in Kraft.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union B. v. 21. Juni 2013 BGBl. II S. 680 m.W.v. 28. Juni 2013
Anzeige
Frühere Fassungen von Artikel 11 Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 28.06.2013 | Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union vom 21.06.2013 BGBl. 2013 II S. 680 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10691/a181746.htm