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§ 1 - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBDGAnO)
A. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1596 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2031-4-34 Disziplinarrecht
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Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2031-4-34 Disziplinarrecht
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§ 1
Die Befugnis zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß nach § 33 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesdisziplinargesetzes in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung und nach § 34 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesdisziplinargesetzes in der ab dem 1. April 2024 geltenden Fassung wird für den jeweiligen Kommando- oder Geschäftsbereich übertragen:
- 1.
- den Inspekteurinnen oder Inspekteuren
- a)
- des Heeres,
- b)
- der Luftwaffe,
- c)
- der Marine,
- d)
- des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr,
- e)
- der Streitkräftebasis,
- f)
- des Cyber- und Informationsraums,
- 2.
- der Befehlshaberin oder dem Befehlshaber
- a)
- des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr,
- b)
- des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr,
- 3.
- den Präsidentinnen oder Präsidenten
- a)
- des Bildungszentrums der Bundeswehr,
- b)
- des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr,
- c)
- des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr,
- d)
- des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst,
- e)
- des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
- f)
- des Bundessprachenamtes,
- g)
- der Truppendienstgerichte,
- h)
- der Universitäten der Bundeswehr,
- 4.
- der Amtschefin oder dem Amtschef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr,
- 5.
- der Präsidentin, dem Präsidenten, der Amtschefin oder dem Amtschef des Planungsamtes der Bundeswehr,
- 6.
- der Kommandeurin oder dem Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr,
- 7.
- der Kommandeurin oder dem Kommandeur des Zentrums Innere Führung,
- 8.
- der Leiterin oder dem Leiter des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr,
- 9.
- dem Leiter des Katholischen Militärbischofsamtes,
- 10.
- der Leiterin oder dem Leiter des Militärrabbinats,
- 11.
- der Bundeswehrdisziplinaranwältin oder dem Bundeswehrdisziplinaranwalt,
- 12.
- der dienstaufsichtführenden Rechtsberaterin oder dem dienstaufsichtführenden Rechtsberater in den dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sowie
- 13.
- der Leiterin oder dem Leiter des Fachbereichs Bundeswehrverwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung A. v. 15. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 242 m.W.v. 1. August 2024
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Frühere Fassungen von § 1 BMVgBDGAnO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitierungen von § 1 BMVgBDGAnO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BMVgBDGAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMVgBDGAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BMVgBDGAnO (vom 01.08.2024)
... 1 des Bundesdisziplinargesetzes in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung wird den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten für bis zu diesem Zeitpunkt eingeleitete Disziplinarverfahren ... wird für ab dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten ...
§ 4 BMVgBDGAnO (vom 01.08.2024)
... dem Ruhestand eingeleitete Disziplinarverfahren werden diese Disziplinarbefugnisse der bzw. dem in § 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen, die bzw. der vor Eintritt der Beamtin oder des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 05.09.2014 BGBl. I S. 1545
Artikel 1 BMVgBDGAnOÄndA
... 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im ...
Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 17.09.2017 BGBl. I S. 3430
Artikel 1 3. BMVgBDGAnOÄndAnO
... § 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 14. Dezember ...
Fünfte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 07.10.2022 BGBl. I S. 1833
Artikel 1 5. BMVgBDGAnOÄndAnO
... § 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 1. September ...
Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242
Artikel 1 6. BMVgBDGAnOÄndAnO
... 1 des Bundesdisziplinargesetzes in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung wird den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten für bis zu diesem Zeitpunkt eingeleitete Disziplinarverfahren ... wird für ab dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen." 3. Nach § 4 Satz 1 wird ... dem Ruhestand eingeleitete Disziplinarverfahren werden diese Disziplinarbefugnisse der bzw. dem in § 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen, die bzw. der vor Eintritt der Beamtin oder des ...
Vierte Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 01.09.2021 BGBl. I S. 4190
Artikel 1 4. BMVgBDGAnOÄndAnO
... § 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Juni 2013 (BGBl. I S. 1596), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 17. September ...
Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 3068
Artikel 1 2. BMVgBDGAnOÄndAnO
... 1 der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im ...
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