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§ 2 - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBDGAnO)
A. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1596 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2031-4-34 Disziplinarrecht
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Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2031-4-34 Disziplinarrecht
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§ 2
(1) Die Befugnis zur Erhebung der Disziplinarklage nach § 34 Absatz 2 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung wird den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten für bis zu diesem Zeitpunkt eingeleitete Disziplinarverfahren übertragen.
(2) Die Befugnis zum Aussprechen der Zurückstufung und der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach § 34 Absatz 4 Halbsatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes wird für ab dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung A. v. 15. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 242 m.W.v. 1. August 2024
Frühere Fassungen von § 2 BMVgBDGAnO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2024 | Artikel 1 Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242 |
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Zitierungen von § 2 BMVgBDGAnO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BMVgBDGAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMVgBDGAnO selbst,
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anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242
Artikel 1 6. BMVgBDGAnOÄndAnO
... in der ab dem 1. April 2024 geltenden Fassung" eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Befugnis zur Erhebung der Disziplinarklage nach ...
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