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§ 2 - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVgBDGAnO)

A. v. 07.06.2013 BGBl. I S. 1596 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2031-4-34 Disziplinarrecht
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§ 2



(1) Die Befugnis zur Erhebung der Disziplinarklage nach § 34 Absatz 2 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung wird den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten für bis zu diesem Zeitpunkt eingeleitete Disziplinarverfahren übertragen.

(2) Die Befugnis zum Aussprechen der Zurückstufung und der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach § 34 Absatz 4 Halbsatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes wird für ab dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren den in § 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen.





 

Frühere Fassungen von § 2 BMVgBDGAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2024Artikel 1 Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BMVgBDGAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BMVgBDGAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMVgBDGAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
A. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 242
Artikel 1 6. BMVgBDGAnOÄndAnO
... in der ab dem 1. April 2024 geltenden Fassung" eingefügt. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Befugnis zur Erhebung der Disziplinarklage nach ...