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Artikel 3 - Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Das Jugendgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2425) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 36 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Absatz 1 und folgender Satz wird angefügt:
„Richter auf Probe und Beamte auf Probe sollen im ersten Jahr nach ihrer Ernennung nicht zum Jugendstaatsanwalt bestellt werden." - b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Jugendstaatsanwaltliche Aufgaben dürfen Amtsanwälten nur übertragen werden, wenn diese die besonderen Anforderungen erfüllen, die für die Wahrnehmung jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben an Staatsanwälte gestellt werden. Referendaren kann im Einzelfall die Wahrnehmung jugendstaatsanwaltlicher Aufgaben unter Aufsicht eines Jugendstaatsanwalts übertragen werden. Die Sitzungsvertretung in Verfahren vor den Jugendgerichten dürfen Referendare nur unter Aufsicht und im Beisein eines Jugendstaatsanwalts wahrnehmen."
- 2.
- In § 109 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 70a Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 70a Absatz 1 Satz 1" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 3 StORMG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 StORMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StORMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 8 StORMG Inkrafttreten
... Die Artikel 1, 2 und 7 treten am 1. September 2013 in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Artikel 7 StPOuIRGÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) geändert worden ist, wird folgender Satz ...
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