interne Verweise§ 1 FKAG Zuständigkeit und Anwendungsbereich (vom 19.07.2014) ... tätigen Unternehmen der Gruppe oder Untergruppe jeweils als erheblich im Sinne des § 8 anzusehen sind und 4. die die Bedingungen des Satzes 2 oder 3 erfüllt. ...
§ 2 FKAG Begriffsbestimmungen (vom 26.06.2021) ... h entsprechende Unternehmen mit Sitz im Ausland; für die Zwecke der §§ 6 bis 12 gelten Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwaltete Investmentgesellschaften als ...
§ 10 FKAG Schwellenwerte für die Einstufung als Finanzkonglomerat ... Beaufsichtigung nach diesem Gesetz unterliegen, die Schwellenwerte nach den §§ 7 und 8 während eines Geschäftsjahres unterschritten, gilt sie weiter als Finanzkonglomerat, ... 1. im Fall des § 7 ein Schwellenwert von 35 Prozent, 2. im Fall des § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Schwellenwert von 8 Prozent oder 3. im Fall des § 8 Absatz 1 ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Schwellenwert von 8 Prozent oder 3. im Fall des § 8 Absatz 1 Nummer 2 ein Schwellenwert von 5 Milliarden ...
§ 11 FKAG Feststellung eines Finanzkonglomerats ... 1. im Fall des § 7 ein Schwellenwert von 35 Prozent, 2. im Fall des § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Schwellenwert von 8 Prozent oder 3. im Fall des § 8 Absatz 1 ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Schwellenwert von 8 Prozent oder 3. im Fall des § 8 Absatz 1 Nummer 2 ein Schwellenwert von 5 Milliarden Euro. Absatz 1 Satz 2 ...
§ 12 FKAG Übergeordnetes Unternehmen ... Wertpapierdienstleistungsbranche oder die Versicherungsbranche stärker im Sinne des § 8 Absatz 2 vertreten ist. Das zu bestimmende Unternehmen ist vorab ...
§ 13 FKAG Befreiung und Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung (vom 19.07.2014) ... vertretenen Branche 6 Milliarden Euro übersteigt, die Gruppe aber den in § 8 Absatz 1 Nummer 1 genannten Schwellenwert nicht erreicht und die Einbeziehung der Gruppe in die ... unangebracht oder irreführend wäre; 2. zwar die Gruppe den in § 8 Absatz 1 Nummer 1 genannten Schwellenwert erreicht, die Bilanzsumme der am schwächsten ... wäre; 3. die Überschreitung der Schwellenwerte in den §§ 7 und 8 ausschließlich auf eine erhebliche Änderung der Struktur der Gruppe ...
Zitat in folgenden NormenKreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes ... nur die Bestimmungen der Richtlinie anwenden, die sich auf die am stärksten vertretene Finan zbranche nach § 8 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Auf sichtsgesetzes bezieht." 8. Nach § 2e werden die folgenden §§ 2f und ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVersicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 104b VAG Einbezogene Unternehmen (vom 04.07.2013) ... der Richtlinie, die für die am stärksten vertretene Branche im Sinne des § 8 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes gilt, anwenden. (3) Die Bundesanstalt ...
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