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Zitierungen von § 8 FKAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 FKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FKAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FKAG Zuständigkeit und Anwendungsbereich (vom 19.07.2014)
... tätigen Unternehmen der Gruppe oder Untergruppe jeweils als erheblich im Sinne des § 8 anzusehen sind und 4. die die Bedingungen des Satzes 2 oder 3 erfüllt. ...
§ 2 FKAG Begriffsbestimmungen (vom 26.06.2021)
... h entsprechende Unternehmen mit Sitz im Ausland; für die Zwecke der §§ 6 bis 12 gelten Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwaltete Investmentgesellschaften als ...
§ 5 FKAG Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator
... wahr: 1. Sie unterrichtet über die Bekanntgabe der Feststellung nach § 8 Absatz 1 a) die zuständigen Behörden, die beaufsichtigte Unternehmen der ...
§ 9 FKAG Berechnung der Zugehörigkeit zur Finanzbranche und der Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten
... Bei den Berechnungen nach den §§ 7 und 8 kann die Bundesanstalt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 im Einzelfall ein ... der Beaufsichtigung zu entziehen. (2) Bei den Berechnungen nach den §§ 7 und 8 kann die Bundesanstalt außerdem im Einzelfall eine oder mehrere Beteiligungen an der ... von untergeordneter Bedeutung sind. (3) Für die Anwendung der §§ 7 und 8 kann die Bundesanstalt im Einzelfall das Kriterium der Bilanzsumme durch eines oder mehrere der ...
§ 10 FKAG Schwellenwerte für die Einstufung als Finanzkonglomerat
... Beaufsichtigung nach diesem Gesetz unterliegen, die Schwellenwerte nach den §§ 7 und 8 während eines Geschäftsjahres unterschritten, gilt sie weiter als Finanzkonglomerat, ... 1. im Fall des § 7 ein Schwellenwert von 35 Prozent, 2. im Fall des § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Schwellenwert von 8 Prozent oder 3. im Fall des § 8 Absatz 1 ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Schwellenwert von 8 Prozent oder 3. im Fall des § 8 Absatz 1 Nummer 2 ein Schwellenwert von 5 Milliarden ...
§ 11 FKAG Feststellung eines Finanzkonglomerats
... 1. im Fall des § 7 ein Schwellenwert von 35 Prozent, 2. im Fall des § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Schwellenwert von 8 Prozent oder 3. im Fall des § 8 Absatz 1 ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 ein Schwellenwert von 8 Prozent oder 3. im Fall des § 8 Absatz 1 Nummer 2 ein Schwellenwert von 5 Milliarden Euro. Absatz 1 Satz 2 ...
§ 12 FKAG Übergeordnetes Unternehmen
... Wertpapierdienstleistungsbranche oder die Versicherungsbranche stärker im Sinne des § 8 Absatz 2 vertreten ist. Das zu bestimmende Unternehmen ist vorab ...
§ 13 FKAG Befreiung und Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung (vom 19.07.2014)
... vertretenen Branche 6 Milliarden Euro übersteigt, die Gruppe aber den in § 8 Absatz 1 Nummer 1 genannten Schwellenwert nicht erreicht und die Einbeziehung der Gruppe in die ... unangebracht oder irreführend wäre; 2. zwar die Gruppe den in § 8 Absatz 1 Nummer 1 genannten Schwellenwert erreicht, die Bilanzsumme der am schwächsten ... wäre; 3. die Überschreitung der Schwellenwerte in den §§ 7 und 8 ausschließlich auf eine erhebliche Änderung der Struktur der Gruppe ...
§ 16 FKAG Bezugnahme auf Bilanzsumme oder auf Solvabilitätsanforderungen (vom 01.01.2016)
... Soweit in den §§ 7 bis 13 auf die Bilanzsumme Bezug genommen wird, ist von der anhand der einzelnen ... vor, ist abweichend von Satz 1 dieser maßgebend. (2) Soweit in § 8 auf Solvabilitätsanforderungen Bezug genommen wird, sind diese nach den §§ 89 und ...
Zitat in folgenden Normen
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
§ 2e KWG Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften (vom 29.12.2020)
... der Richtlinie anwenden, die sich auf die am stärksten vertretene Finanzbranche nach § 8 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Artikel 26a AIFM-UmsG Änderung des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes
... und extern verwaltete Investmentgesellschaften" ersetzt. 2. In § 8 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Kapitalanlagegesellschaften und andere ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
G. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1862
Artikel 2 FKAGEG Änderung des Kreditwesengesetzes
... 2006/48/EG in Bezug auf die am stärksten vertretene Finanzbranche im Sinne des § 8 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes anwenden." 9. § 7a wird wie ...
Artikel 3 FKAGEG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... der Richtlinie, die für die am stärksten vertretene Branche im Sinne des § 8 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes gilt, anwenden. (3) Die ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
... nur die Bestimmungen der Richtlinie anwenden, die sich auf die am stärksten vertretene Finan zbranche nach § 8 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Auf sichtsgesetzes bezieht." 8. Nach § 2e werden die folgenden §§ 2f und ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
neugefasst durch B. v. 17.12.1992 BGBl. 1993 I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 353 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434
§ 104b VAG Einbezogene Unternehmen (vom 04.07.2013)
... der Richtlinie, die für die am stärksten vertretene Branche im Sinne des § 8 Absatz 2 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes gilt, anwenden. (3) Die Bundesanstalt ...
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