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Änderung Anlage 3 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 10.01.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.01.2014 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 10.01.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 5a V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 2 Absatz 1) Muster eines Sachkundenachweises


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 2 Absatz 1) Muster eines Sachkundenachweises *)


(Textabschnitt unverändert)

Muster eines Sachkundenachweises (BGBl. I 2013 S. 1959)


vorherige Änderung

 



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*) In Anlage 3 wird in dem Muster eines Sachkundenachweises die Angabe 'Speicherchip' durch die Angabe 'Speicherchip, verschlüsselte Buchstaben-Zahlen-Kombination oder elektronisch lesbare grafische Darstellung' ersetzt.

 

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