Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (FCKWHalonVerbV k.a.Abk.)

V. v. 06.05.1991 BGBl. I S. 1090; aufgehoben durch § 9 V. v. 13.11.2006 BGBl. I S. 2638
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 8053-6-17 Sonstige Vorschriften
| |

§ 4 Schaumstoffe



(1) Es ist verboten, die in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Stoffe zur Herstellung von

1.
Verpackungsmaterial und Geschirr aus Schaumstoff,

2.
Dämmstoffen, in denen die in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Stoffe bestimmungsgemäß eingeschlossen sind,

3.
Montageschäumen in Druckgaspackungen oder

4.
sonstigen Schaumstoffen

zu verwenden.

(2) Es ist verboten, Schaumstoffe, die die in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Stoffe freisetzen können oder enthalten, sowie Erzeugnisse, die aus derartigen Schaumstoffen bestehen, in den Verkehr zu bringen.



 

Zitierungen von § 4 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FCKWHalonVerbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FCKWHalonVerbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FCKWHalonVerbV Druckgaspackungen
... zu bringen. Auf Montageschäume in Druckgaspackungen finden die Vorschriften des § 4 Anwendung. (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, soweit zum Zeitpunkt des ...
§ 7 FCKWHalonVerbV Kennzeichnung
... nach § 3 in Gebinden, Erzeugnisse nach § 3 Abs. 2, Dämmstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und Reinigungs- und Lösungsmittel nach § 5 in Gebinden dürfen, wenn ... ozonabbauenden FCKW. Diese Regelung gilt nicht für Dämmstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2, sofern sie den Stoff nach § 1 Abs. 2 enthalten. (2) ...
§ 9 FCKWHalonVerbV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... enthalten, herstellt oder in den Verkehr bringt, 4. § 4 Abs. 1 dort genannte Stoffe zur Herstellung von Schaumstoffen verwendet, 5.  ... genannte Stoffe zur Herstellung von Schaumstoffen verwendet, 5. § 4 Abs. 2 Schaumstoffe oder Erzeugnisse aus Schaumstoffen in den Verkehr bringt, 6.  ...
§ 10 FCKWHalonVerbV Übergangsvorschriften
...  (3) Erzeugnisse nach § 3 Abs. 2 sowie Schaumstoffe und Erzeugnisse nach § 4 , die vor dem Inkrafttreten des Verbots der Herstellung hergestellt worden sind, dürfen ...
§ 11 FCKWHalonVerbV Inkrafttreten
... für das Inverkehrbringen und Verwenden von Kältemitteln in solchen Erzeugnissen; § 4 Abs. 1 Nr. 4 sowie Abs. 2 für Schaumstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 oder Erzeugnisse, die ... in solchen Erzeugnissen; § 4 Abs. 1 Nr. 4 sowie Abs. 2 für Schaumstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 oder Erzeugnisse, die aus derartigen Schaumstoffen bestehen; § 5 sowie § 6 ... 1 Abs. 1 Nr. 8, 9 und 10 genannten Stoffe; 3. am 1. Januar 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 3 sowie Abs. 2 für Schaumstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 3, soweit der in § 1 ... am 1. Januar 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 3 sowie Abs. 2 für Schaumstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 3, soweit der in § 1 Abs. 2 genannte Stoff verwendet wird; 4.  ... für das Inverkehrbringen und Verwenden von Kältemitteln in solchen Erzeugnissen; § 4 Abs. 1 Nr. 2 sowie Abs. 2 für Schaumstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 oder Erzeugnisse, die ... in solchen Erzeugnissen; § 4 Abs. 1 Nr. 2 sowie Abs. 2 für Schaumstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 oder Erzeugnisse, die aus derartigen Schaumstoffen bestehen. (3) ... die Vorschriften des § 3 für die Verwendung in geschlossenen Kreisläufen, § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 sowie Abs. 2 für Schaumstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 oder ... Kreisläufen, § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 sowie Abs. 2 für Schaumstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 oder Erzeugnisse, die aus derartigen Schaumstoffen bestehen, am 1. Januar 2000 ...