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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2006 aufgehoben
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§ 6 - FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (FCKWHalonVerbV k.a.Abk.)
V. v. 06.05.1991 BGBl. I S. 1090; aufgehoben durch § 9 V. v. 13.11.2006 BGBl. I S. 2638
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 8053-6-17 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 01.08.1991; FNA: 8053-6-17 Sonstige Vorschriften
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§ 6 Löschmittel
§ 6 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Es ist verboten, Löschmittel mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 1 vom Hundert der in § 1 Abs. 1 Nr. 8 bis 10 genannten Stoffe herzustellen, in den Verkehr zu bringen oder zu verwenden.
(2) Die für die Zulassung der Geräte und Anlagen der Brandbekämpfung zuständige Behörde kann im Benehmen mit dem Umweltbundesamt auf Antrag befristete Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 zulassen, wenn die Stoffe bei der Brandbekämpfung zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen zwingend erforderlich sind.
Zitierungen von § 6 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FCKWHalonVerbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FCKWHalonVerbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 FCKWHalonVerbV Kennzeichnung
... sofern sie den Stoff nach § 1 Abs. 2 enthalten. (2) Löschmittel nach § 6 dürfen in Gebinden nur in den Verkehr gebracht werden, wenn diese durch Aufdruck, ...
§ 8 FCKWHalonVerbV Betrieb, Instandhaltung, Außerbetriebnahme, Rücknahmeverpflichtung
... von Erzeugnissen, die Kältemittel nach § 3 oder Löschmittel nach § 6 enthalten, entgegen dem Stand der Technik die in ihnen enthaltenen Stoffe in die Atmosphäre ... von Erzeugnissen, die Kältemittel nach § 3 oder Löschmittel nach § 6 enthalten, sowie die Rücknahme der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Stoffe und ...
§ 9 FCKWHalonVerbV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... herstellt, in den Verkehr bringt oder verwendet oder 7. § 6 Abs. 1 Löschmittel herstellt, in den Verkehr bringt oder verwendet. (2) ... von Erzeugnissen, die Kältemittel nach § 3 oder Löschmittel nach § 6 enthalten, entgegen dem Stand der Technik die in ihnen enthaltenen Stoffe in die Atmosphäre ...
§ 10 FCKWHalonVerbV Übergangsvorschriften
... gebracht und bis zu neun Monaten verwendet werden. (5) Löschmittel nach § 6 , die in Geräten und Anlagen der Brandbekämpfung enthalten sind, dürfen bis zum 31. ... dürfen bis zum 31. Dezember 1993 verwendet werden, wenn sie vor dem Inkrafttreten des § 6 hergestellt worden ...
§ 11 FCKWHalonVerbV Inkrafttreten
... 4 Abs. 1 Nr. 4 oder Erzeugnisse, die aus derartigen Schaumstoffen bestehen; § 5 sowie § 6 für Löschmittel mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 1 vom Hundert der in ...
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