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Artikel 5 - Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (VätRStG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2013.

 
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